Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Antragstellerin beabsichtigt das städtische Grundstück zu erwerben und das vorhandene Gebäude umzuplanen. Das Dach des vorhandenen Gebäudes wird zurückgebaut und durch ein an einer Seite abgewalmtes Satteldach, das ein Meter höher geplant ist als das vorhandene Dach, ersetzt. An der Südseite sind an der Dachfläche drei Gauben vorgesehen. In der Nordansicht ist ein Zwerchgiebel geplant.

 

Es sind zwei Stellplätze in der geplanten Garage vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Bedienung von zwei Stellplätzen in der geplanten Garage, aufgrund der schmalen Zufahrtsbreite, nicht möglich. Die Antragstellerin wurde bereits darauf hingewiesen, m.d.B. die Schleppradien nachzuweisen. Ansonsten wäre die Ablösung eines Stellplatzes notwendig.

Das Bauvorhaben liegt gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Altstadt“. Die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben liegt auch im Sanierungsgebiet der Stadt Marktheidenfeld. Für das Bauvorhaben liegt eine positive Stellungnahme des Sanierungsbeirates und der Sanierungsbeauftragen vor.

 

Die Zustimmung wird empfohlen.


Beschluss:

 

Dem vorliegenden Bauantrag wird zugestimmt. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt. An das Landratsamt erfolgt der Hinweis, die Stellplätze zu überprüfen.