Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3

(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes ist Landschaftsarchitekt Wolfgang Leimeister, Marktheidenfeld, anwesend.)

 

Die Außenanlage der Kindertagesstätte Edith-Stein-Straße ist bereits seit 2012 immer wieder Thema der Beratungen.

Von der Kita-Leitung wurden Anträge bezüglich der Anschaffung, Erneuerung oder Standortverlegung von Spielgeräten und des Sandkastens gestellt und entsprechende Haushaltmittel beantragt. Eine Teilfläche soll befestigt werden, da die Befahrbarkeit der wassergebundenen Fläche für die Fahrzeuge der Kinder nicht mehr gegeben ist. Diverse Ausstattungsgegenstände (Nestschaukel, Sonnenschirme) sind bereits angeschafft, im städtischen Bauhof eingelagert und sollten nunmehr aufgestellt werden. Aufgrund des vorhandenen Sanierungsstaus und des schwierigen Geländes sollen diese Geräte in ein Gesamtkonzept eingebunden werden.

 

Im Haushalt 2019 sind 150.000 € für die Neugestaltung des Spielplatzes der Kita Edith-Stein-Straße vorgesehen. Das Büro Leimeister hat den Entwurf am 25.07.2019 in der öffentlichen Stadtratssitzung vorgestellt. Aufgrund der vorgestellten Kostenberechnung sollte das Büro Leimeister eine Überarbeitung der Planung mit Einsparmöglichkeiten vornehmen.

 

Herr Leimeister stellt zwei zusätzliche Varianten mit den jeweiligen Kostenberechnungen anhand einer Präsentation vor. Zunächst geht er anhand von Fotos auf die derzeitige Bodenbeschaffenheit ein und stellt klar, dass die Aufbringung einer Deckschicht die Probleme nur teilweise lösen könne.

Insbesondere sei die lediglich im Kleinstkindbereich vorhandene Entwässerung keinesfalls ausreichend für das gesamte Gelände.

 

Die Kosten für die einzelnen Varianten stellt Landschaftsarchitekt Leimeister wie folgt dar:

 

Kosten gemäß Kostenberechnung Variante I (inkl. Nebenkosten 36.233 €)     ca. 214.733 €

 

Kosten gemäß Kostenberechnung Variante I (ohne Nebenkosten)                   ca. 178.500 €

Optionale Zusatzmodule:

• Wasserspielbereich                                       ca. 12.376 €

• Sitzblöcke                                                       ca. 4.650 €

• Austausch Fallschutz bei vorh. Schaukel       ca. 1.900 €

• Fläche für Gartenhaus                                    ca. 3.500 €

• Gartenhaus                                                   ca. 21.420 €

• Trampolin                                                        ca. 4.300 €

Gesamtsumme Zusatzmodule                       ca. 48.146 €

Kosten gemäß Kostenberechnung Variante II (ohne Nebenkosten)                  ca. 130.900 €

Kosten gemäß Kostenberechnung Variante II (inkl. Nebenkosten 27.846 €)    ca. 158.746 €

 

Die Nebenkosten variieren je nach Bausumme zwischen ca. 28.000 € bis ca. 36.000 €.

 

Kostenberechnung Variante III

 

Summe 510 Geländebearbeitung

(Rückbau Deckschicht, Tragschichten, Rodung) netto                                               9 785 €

Summe 520 Wegebau (Pflasterbelag, Einfassungen) netto                                      25 200 €

Summe 530 Einfriedungen, Mauern (Ergänzung Zaun, Abstützung ) netto                4 680 €

Summe 540 Abwasseranlagen (Platzentwässerung incl. Rohrleitungen) netto         22 050 €

Summe 550 Spielgeräteausstattung

incl. Fallschutz u. Einfassungen, Sitzblöcke, Gartenhaus netto                                 47 900 €

Summe 570 Vegetationsarbeiten

(Oberboden, Pflanzung, Rasenansaat, Fertigstellungspflege) netto                          17 005 €

Summe 590 Baustelleneinrichtung und Aufrundung netto                                           8 380 €

Zwischensumme Kostengruppe 500 netto                                                               135 000 €

 

Kostengruppe 700 - Honorar netto                                                                              27 835 €

 

Gesamtsumme netto  162 855 €  =  brutto                                                          193 773,65 €

 

Herr Leimeister erläutert abschließend die Vorteile der Herrichtung des Geländes mit Rollrasen (geschätzt 10 €/m²) im Vergleich zu Ansaatrasen (1 €/m²). Der Rollrasen könne nach rund drei bis vier Wochen Anwachsphase betreten werden, der Ansaatrasen vermutlich erst nach mehreren Monaten. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 9.000 € netto.

 

Die Vorsitzende stellt klar, dass bereits für die Herrichtung des Geländes viel Geld investiert werden müsse. Teilweise müssten auch die in die Jahre gekommenen Spielgeräte ausgetauscht werden.

Sie befürworte die Variante III sowie die Aufbringung von Rollrasen. Bei dieser Variante können in den kommenden Jahren weitere Spielgeräte sowie das Gartenhaus angeschafft werden. Der Platz für die Module solle bereits jetzt vorbereitet werden.

 

Fraktionsvorsitzender Wagner bittet um Erläuterung, wie der Erodierung des Geländes in den kommenden Jahren vorgebeugt werden könne.

Herr Leimeister erläutert, das Gefälle sei vorhanden. Die Planung sehe einen leicht veränderten Geländeschnitt vor. Die künftig etwas steilere Böschung solle teilweise bepflanzt, teilweise durch Felsenstreifen befestigt werden. Weiter seien verschiedene Stufenanlagen vorgesehen.

 

Fraktionsvorsitzender Wagner hält fest, für ihn sei eine Unterbringung der Spielgeräte erforderlich, um diese vor Witterungseinflüssen zu schützen. Weiter gibt er seinen Vorbehalten gegen das eingeplante Trampolin Ausdruck. Seiner Meinung nach sei ein Trampolin ein Sport- und kein Spielgerät.

Die Vorsitzende stellt klar, die Sicherheitsfachkraft der Stadt Marktheidenfeld habe das Trampolin aufgrund der bereits in früherer Sitzung vorgebrachten Vorbehalte geprüft. Dieses Gerät sei für die gewünschte Altersgruppe gedacht. Er habe keine Bedenken. Die DIN-Vorschriften seien eingehalten. Seine diesbezügliche schriftliche Stellungnahme liege der Verwaltung vor.

 

Fraktionsvorsitzender Christian Menig kann sich ebenfalls der Variante III anschließen. Seiner Meinung nach sei die Sicherheit des Trampolins jedoch noch zu klären. Er könne der Anschaffung eines Spielgeräts, für welches eine dauerhafte Aufsicht erforderlich sei, nicht zustimmen. Weiter hält er fest, eine soeben durchgeführte Google-Suche habe ergeben, dass ein zertifizierter Rollrasen bereits für 1,89 € erhältlich sei. Dieser könne von den Mitarbeitern des städtischen Bauhofes verlegt werden. Er bittet um Prüfung.

 

Auch Fraktionsvorsitzender Hermann Menig kann der Variante III näher treten. Dennoch solle man sich bezüglich der Anschaffung eines Trampolins Gedanken machen. Seines Wissens sei die Benutzung von Trampolinen für Kinder unter zwölf Jahren verboten. Unter anderem aus diesem Grund habe der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) die Übernahme von diesbezüglichen Schäden ausgeschlossen. Der GUV sei jedoch für solche Fälle zuständig.

 

2. Bürgermeister Harth stellt den Antrag, das Trampolin aus der Variante III herauszunehmen und über diese reduzierte Variante abzustimmen.

Weiter stellt er klar, dass bei der Verlegung des Rollrasens durch eine Fachfirma diese in der Gewährleistung stehe. Auch hierzu stellt er einen Änderungsantrag.

 

Stadtrat Keller bittet um Abklärung, wer bei einer positiven Stellungnahme der Sicherheitsfachkraft zum Trampolin bei einem möglichen Unfall in der Haftung stehe, die Sicherheitsfachkraft oder die Stadt Marktheidenfeld.

 

Stadtrat Adam stellt klar, dass ein wesentlicher Teil der Spielgeräte vor Witterungseinflüssen zu schützen sei. Er befürworte die Anschaffung des Gartenhauses und könne sich vorstellen, stattdessen auf die Sitzblöcke zu verzichten.

 

3. Bürgermeister Joachim Hörnig bittet Herrn Leimeister um Erläuterung, ob dieser sich Gedanken zu einer automatischen Bewässerungsanlage gemacht habe.

Landschaftsarchitekt Leimeister führt aus, dass eine Beregnungsanlage den vorgegebenen Kostenrahmen sprengen würde. Es sei ein Trennsystem für die Entwässerung sowie neue Haustechnik etc. erforderlich. Bei einem anderen Projekt habe er Kosten im fünfstelligen Bereich ermittelt. Für die enormen Anschaffungskosten könnten Mitarbeiter viele Jahre zum Bewässern herangezogen werden. Zudem habe eine Rasenfläche genauso wie ein Bodenbelag eine gewisse Abnutzungsspanne.

Die Vorsitzende wirft weiter ein, dass in der heutigen Zeit der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln wäre, dass zwar einerseits Wasser eingespart und auf die Bewässerung von Rasenflächen verzichtet werden solle, andererseits eine Kita saftige Grünanlagen aufweisen könne.


Beschluss:

 

Der Variante III – ohne Anschaffung eines Trampolins – wird zugestimmt.

 

einstimmig beschlossen      Ja 20  Nein 0 

 

 

 

Die Außenanlage wird mit Rollrasen, verlegt durch eine Fachfirma, versehen.