(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist Landschaftsarchitekt
Markus Fleckenstein anwesend.)
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2
BauGB im Amtsblatt über die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 01.07.2019
bis einschließlich 02.08.2019 informiert. Der Entwurf des Bebauungs- und
Grünordnungsplans Gewerbepark „Söllershöhe“ für den Stadtteil Altfeld mit
Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.05.2019 lag
in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Marktheidenfeld zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus. Darüber hinaus waren die Unterlagen auf der Homepage der Stadt
Marktheidenfeld einsehbar. Der Öffentlichkeit wurde in dieser Zeit Gelegenheit
zur Einsicht und Stellungnahme gegeben.
Landschaftsarchitekt Fleckenstein erläutert anhand einer Präsentation
die eingegangenen Stellungnahmen.
29 Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt.
18 schriftliche Stellungnahmen wurden fristgerecht eingereicht.
3 schriftliche Stellungnahmen wurden außerhalb der Frist vorgelegt und
berücksichtigt.
Ergebnisse der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange
Von einem Großteil der beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher
Belange werden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben; insbesondere aus
Sicht
·
der Regierung von Unterfranken,
·
des regionalen Planungsverbands,
·
des Staatlichen Bauamtes Würzburg,
·
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten,
·
des Landratsamtes MSP mit den Fachbereichen
Städtebau, Bauleitplanung, Immissionsschutz, Naturschutz,
werden im Grundsatz keine Einwände gegen die Planung vorgebracht.
Grundsätzliche Einwendungen oder größere Bedenken werden erhoben oder
aufrechterhalten von Seiten
·
des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken
(ALE),
·
des bayerischen Bauernverbands,
·
des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom
01.07.2019 – 02.08.2019
Einwendungen wurden von einem Eichenfürster Privatunternehmen
vorgetragen:
·
Themenbereich 1: Abführung von Oberflächenwasser
aus dem Plangebiet und deren Auswirkungen
·
Themenbereich 2: Randeffekte auf angrenzendes
Wirtschaftswegenetz und Waldrandbereiche
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE)
Das ALE weist nochmals ausdrücklich auf die bereits zum Planvorentwurf
und zum Planentwurf vom 16.05.2019 vorgebrachten Bedenken und Anregungen hin.
Insbesondere wurden hierbei folgende Aspekte ins Feld geführt:
·
Flächenverbrauch, Verlust landwirtschaftlicher
Nutzflächen
·
Auswirkungen auf das örtliche Landschaftsbild
·
Städtebauliche Auswirkungen auf den angrenzenden
Altort Altfelds
·
Prüfung von Möglichkeiten eines interkommunalen
Gewerbegebietes
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken des ALE Unterfranken wurden
durch die Stadt Marktheidenfeld bereits in den Stadtratssitzungen am 06.12.2018
und 16.05.2019 ausführlich behandelt und in den kommunalen Abwägungsprozess
eingestellt.
Bayerischer Bauernverband
Die Erforderlichkeit und Zulässigkeit eines Gewerbeparkes in der
geplanten Größenordnung wird seitens des Bayerischen Bauernverbands aus
folgenden Gründen grundsätzlich in Frage gestellt:
Kritikpunkt Flächenverbrauch für Städtebau, Grünordnung, Ausgleich
·
GE-Flächenreserven im Stadtgebiet nahezu erschöpft;
Bedarfsnachweis wurde geführt
·
100-%ige Eigentumsquote der Stadt Marktheidenfeld
gewährleistet eine bedarfsgerechte Erschließung
·
Umfassende grünordnerische Planungsbeiträge
bewirken Minderung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft;
diese sind bereits im FNP/LP verankert
·
PIK-Maßnahmenkonzept vermeidet zusätzlichen Bedarf
an landwirtschaftlicher Nutzfläche für Ausgleichsmaßnahmen
Kritikpunkt Planung ist nicht mit der Bayerischen
Kompensationsverordnung (BayKompV) vereinbar
·
Die BayKompV ist für die kommunale Bauleitplanung
nicht einschlägig. Agrarstrukturelle Belange gem. § 15 Abs. 3 BNatSchG werden
durch das vorgesehene PIK-Maßnahmenkonzept in besonderem Maße berücksichtigt.
Kritikpunkt Flächenverbrauch, Verlust von Lebensraum
·
GE-Flächenreserven im Stadtgebiet nahezu erschöpft;
Bedarfsnachweis wurde geführt. Standortgunst der Söllershöhe nahe der BAB 3.
·
Umfassende grünordnerische Planungsbeiträge
bewirken Minderung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft; für
viele Artengruppen, insbesondere Insekten, Reptilien, Säugetiere und Vogelarten
der Halboffenlandschaft, werden die örtlichen Lebensraumbedingungen gegenüber
der Bestandssituation deutlich verbessert (Planung großflächiger, strukturreicher
Grünflächen).
·
PIK-Maßnahmenkonzept kompensiert Lebensraumverlust für
Feldlerche und Wiesenschafstelze
Kritikpunkt Unstimmigkeit „Ausschluss von Vergnügungsstätten“
·
Korrektur der Planbegründung hinsichtlich des
vorgesehenen Ausschlusses von Vergnügungsstätten im Plangebiet
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Während ursprünglich eine Ableitung von Niederschlagswasser in zwei
benachbarte Gräben (Eichenfürster Bach, Techengraben) vorgesehen war, ist
zwischenzeitlich nurmehr der Techengraben als Vorfluter vorgesehen. Diesbezüglich
bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken.
Diesbezüglich wurde am 08.08.2019 ein Erörterungsgespräch mit dem WWA AB
unter Beteiligung des Erschließungsplaners BRS und der Stadtverwaltung
Marktheidenfeld durchgeführt:
·
Die Begrenzung der Oberflächenwassereinleitung auf
den Techengraben ist aus Gründen der Flächenverfügbarkeit erforderlich. Zur
Einleitung von Oberflächenwasser in den Eichenfürster Bach oder den Altfelder
Graben müsste in zahlreiche Privatgrundstücke eingegriffen werden.
·
Die erörterterten Sachverhalte betreffen in erster
Linie die nachgeordnete Erschließungsplanung und das laufende, wasserrechtliche
Genehmigungsverfahren zur Einleitung von Oberflächenwasser in den Techengraben.
Die Plan- und Antragsunterlagen wurden durch das IB BRS zwischenzeitlich
umfassend überarbeitet und zur Genehmigung eingereicht.
·
Auswirkungen auf die Bauleitplanung sind derzeit
nicht zu erwarten.
Private Einwendungen,
Themenbereich Oberflächenwasserabführung aus dem Plangebiet
Das Stellung beziehende Privatunternehmen ist Eigentümer und
Bewirtschafter von östlich und südlich an das Plangebiet angrenzenden
Waldflächen. Befürchtet werden Schädigungen von Grundstücken, die an die
örtlichen Gräben angrenzen, durch großvolumige Oberflächenwassereinleitungen
aus dem Gewerbepark und einhergehender Erosionswirkungen und Stoffeinträge.
·
Die Bemessung und Detailplanung der
Niederschlagswasserbehandlung, des Regenrückhaltebeckens und der zulässigen
Einleitungsmengen in den Techengraben erfolgen im Rahmen eines nachgeordneten,
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens (derzeit parallel laufend).
·
Die zulässigen Einleitungsmengen und -qualitäten in
den Techengraben sind in diesem Zuge so zu bemessen, dass sowohl hydraulische,
als auch stoffliche Beeinträchtigungen von an den Techengraben angrenzenden
Grundstücken ausgeschlossen werden können.
·
Das wasserrechtliche Verfahren wurde eingeleitet, ist
jedoch noch nicht abgeschlossen. Die geplante Oberflächenabwasserführung wird
seitens des planenden Büros BRS als umsetzbar eingestuft.
Private Einwendungen,
Themenbereich Auswirkungen auf umgebendes Wirtschaftswegenetz
Befürchtet wird, dass es in Folge der Planumsetzung zu
Beeinträchtigungen und Verschmutzungen der Wirtschaftswege in den Randbereichen
der Waldflächen durch LKW und PKW bzw. der jeweiligen Fahrzeugführer kommen
könnte.
·
Keine Anbindung der geplanten
Straßenverkehrsflächen an das umgebende Wirtschaftswegenetz vorgesehen. Lediglich
die geplanten Fuß-, Rad- und Wirtschaftswege sollen an das umgebende Wegenetz
angebunden werden.
·
Im Bedarfsfall könnten seitens der Stadt
Marktheidenfeld zusätzlich ordnungsrechtliche oder bauliche Lenkungsmaßnahmen ergriffen
werden (z. B. Beschilderungen, begrenzte bauliche Sperrung von Wegeanschlüssen
u. ä.).
Plananpassung auf Grundlage des durchgeführten Beteiligungsverfahrens
·
Korrektur der Planbegründung im Hinblick auf den
geplanten Ausschluss von Vergnügungsstätten im Plangebiet.
·
Redaktionelle Nachführung der Planbegründung im
Hinblick auf den Schutzstatus des angrenzenden Kirschengrabens (kein
geschützter Landschaftsbestandteil) und geringfügige Anpassung der textlichen Festsetzung
3.21 (bzgl. extensiver Ackerbau: Saatreihenabstand soll mind. 0,20 m betragen).
·
Ergänzung der Verfahrenshinweise.
Auf Rückfrage des 2. Bürgermeisters Harth hält Herr Fleckenstein fest,
eine Bushaltestelle sei Teil der Erschließungsplanung. Das beauftragte Büro BRS
werde diese in der Planung jedoch berücksichtigen.
Bauamtsleiter Chesauan ergänzt, dass eine Bushaltestelle in der Planung
vorgesehen sei.
Stadtrat Adam fragt in Bezug auf das Ansinnen eines Fernmeldeanbieters,
Leerrohre zu verlegen, ob entsprechende Vorsorge getroffen werde.
Landschaftsarchitekt Fleckenstein stellt klar, dass die Versorger über
die Planung informiert seien und die entsprechenden Anfragen in der Planung berücksicht
würden.
Stadtrat Adam bittet weiter um Erläuterung des zeitlichen Ablaufs.
Derzeit lägen die Felder brach.
Herr Fleckenstein führt aus, dass in der kommenden Woche der erste
Submissionstermin anberaumt sei. Mit den ersten Bauarbeiten werde vermutlich
noch in diesem Jahr begonnen werden. Aktuell sei man eine Woche im Verzug.
Abschließender Beschluss:
1.
Nach
Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander
wird dem Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbepark Söllershöhe, Altfeld“
einschließlich der eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 19.09.2019 in
der vorgestellten Form zugestimmt.
2.
Der
Bebauungsplan wird einschließlich Begründung und den nach Abwägung der im
Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen beschlossenen Ergänzungen gem. § 10 Abs.
1 BauGB als Satzung beschlossen.