Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist Landschaftsarchitekt Markus Fleckenstein anwesend.)

 

Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt über die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 01.07.2019 bis einschließlich 02.08.2019 informiert. Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Gewerbepark „Söllershöhe“ für den Stadtteil Altfeld mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.05.2019 lag in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Marktheidenfeld zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Darüber hinaus waren die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Marktheidenfeld einsehbar. Der Öffentlichkeit wurde in dieser Zeit Gelegenheit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben.

 

Landschaftsarchitekt Fleckenstein erläutert anhand einer Präsentation die eingegangenen Stellungnahmen.

 

29 Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt.

18 schriftliche Stellungnahmen wurden fristgerecht eingereicht.

3 schriftliche Stellungnahmen wurden außerhalb der Frist vorgelegt und berücksichtigt.

 

Ergebnisse der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange

Von einem Großteil der beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange werden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben; insbesondere aus Sicht

·         der Regierung von Unterfranken,

·         des regionalen Planungsverbands,

·         des Staatlichen Bauamtes Würzburg,

·         des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,

·         des Landratsamtes MSP mit den Fachbereichen Städtebau, Bauleitplanung, Immissionsschutz, Naturschutz,

werden im Grundsatz keine Einwände gegen die Planung vorgebracht.

 

Grundsätzliche Einwendungen oder größere Bedenken werden erhoben oder aufrechterhalten von Seiten

·         des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE),

·         des bayerischen Bauernverbands,

·         des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg

 

Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 01.07.2019 – 02.08.2019

Einwendungen wurden von einem Eichenfürster Privatunternehmen vorgetragen:

·         Themenbereich 1: Abführung von Oberflächenwasser aus dem Plangebiet und deren Auswirkungen

·         Themenbereich 2: Randeffekte auf angrenzendes Wirtschaftswegenetz und Waldrandbereiche

 

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE)

Das ALE weist nochmals ausdrücklich auf die bereits zum Planvorentwurf und zum Planentwurf vom 16.05.2019 vorgebrachten Bedenken und Anregungen hin. Insbesondere wurden hierbei folgende Aspekte ins Feld geführt:

·         Flächenverbrauch, Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen

·         Auswirkungen auf das örtliche Landschaftsbild

·         Städtebauliche Auswirkungen auf den angrenzenden Altort Altfelds

·         Prüfung von Möglichkeiten eines interkommunalen Gewerbegebietes

 

Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken des ALE Unterfranken wurden durch die Stadt Marktheidenfeld bereits in den Stadtratssitzungen am 06.12.2018 und 16.05.2019 ausführlich behandelt und in den kommunalen Abwägungsprozess eingestellt.

 

Bayerischer Bauernverband

Die Erforderlichkeit und Zulässigkeit eines Gewerbeparkes in der geplanten Größenordnung wird seitens des Bayerischen Bauernverbands aus folgenden Gründen grundsätzlich in Frage gestellt:

 

Kritikpunkt Flächenverbrauch für Städtebau, Grünordnung, Ausgleich

·         GE-Flächenreserven im Stadtgebiet nahezu erschöpft; Bedarfsnachweis wurde geführt

·         100-%ige Eigentumsquote der Stadt Marktheidenfeld gewährleistet eine bedarfsgerechte Erschließung

·         Umfassende grünordnerische Planungsbeiträge bewirken Minderung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft; diese sind bereits im FNP/LP verankert

·         PIK-Maßnahmenkonzept vermeidet zusätzlichen Bedarf an landwirtschaftlicher Nutzfläche für Ausgleichsmaßnahmen

 

Kritikpunkt Planung ist nicht mit der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vereinbar

·         Die BayKompV ist für die kommunale Bauleitplanung nicht einschlägig. Agrarstrukturelle Belange gem. § 15 Abs. 3 BNatSchG werden durch das vorgesehene PIK-Maßnahmenkonzept in besonderem Maße berücksichtigt.

 

Kritikpunkt Flächenverbrauch, Verlust von Lebensraum

·         GE-Flächenreserven im Stadtgebiet nahezu erschöpft; Bedarfsnachweis wurde geführt. Standortgunst der Söllershöhe nahe der BAB 3.

·         Umfassende grünordnerische Planungsbeiträge bewirken Minderung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft; für viele Artengruppen, insbesondere Insekten, Reptilien, Säugetiere und Vogelarten der Halboffenlandschaft, werden die örtlichen Lebensraumbedingungen gegenüber der Bestandssituation deutlich verbessert (Planung großflächiger, strukturreicher Grünflächen).

·         PIK-Maßnahmenkonzept kompensiert Lebensraumverlust für Feldlerche und Wiesenschafstelze

 

Kritikpunkt Unstimmigkeit „Ausschluss von Vergnügungsstätten“

·         Korrektur der Planbegründung hinsichtlich des vorgesehenen Ausschlusses von Vergnügungsstätten im Plangebiet

 

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Während ursprünglich eine Ableitung von Niederschlagswasser in zwei benachbarte Gräben (Eichenfürster Bach, Techengraben) vorgesehen war, ist zwischenzeitlich nurmehr der Techengraben als Vorfluter vorgesehen. Diesbezüglich bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken.

 

Diesbezüglich wurde am 08.08.2019 ein Erörterungsgespräch mit dem WWA AB unter Beteiligung des Erschließungsplaners BRS und der Stadtverwaltung Marktheidenfeld durchgeführt:

·         Die Begrenzung der Oberflächenwassereinleitung auf den Techengraben ist aus Gründen der Flächenverfügbarkeit erforderlich. Zur Einleitung von Oberflächenwasser in den Eichenfürster Bach oder den Altfelder Graben müsste in zahlreiche Privatgrundstücke eingegriffen werden.

·         Die erörterterten Sachverhalte betreffen in erster Linie die nachgeordnete Erschließungsplanung und das laufende, wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zur Einleitung von Oberflächenwasser in den Techengraben. Die Plan- und Antragsunterlagen wurden durch das IB BRS zwischenzeitlich umfassend überarbeitet und zur Genehmigung eingereicht.

·         Auswirkungen auf die Bauleitplanung sind derzeit nicht zu erwarten.

 

Private Einwendungen,

Themenbereich Oberflächenwasserabführung aus dem Plangebiet

Das Stellung beziehende Privatunternehmen ist Eigentümer und Bewirtschafter von östlich und südlich an das Plangebiet angrenzenden Waldflächen. Befürchtet werden Schädigungen von Grundstücken, die an die örtlichen Gräben angrenzen, durch großvolumige Oberflächenwassereinleitungen aus dem Gewerbepark und einhergehender Erosionswirkungen und Stoffeinträge.

·         Die Bemessung und Detailplanung der Niederschlagswasserbehandlung, des Regenrückhaltebeckens und der zulässigen Einleitungsmengen in den Techengraben erfolgen im Rahmen eines nachgeordneten, wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens (derzeit parallel laufend).

·         Die zulässigen Einleitungsmengen und -qualitäten in den Techengraben sind in diesem Zuge so zu bemessen, dass sowohl hydraulische, als auch stoffliche Beeinträchtigungen von an den Techengraben angrenzenden Grundstücken ausgeschlossen werden können.

·         Das wasserrechtliche Verfahren wurde eingeleitet, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die geplante Oberflächenabwasserführung wird seitens des planenden Büros BRS als umsetzbar eingestuft.

 

Private Einwendungen,

Themenbereich Auswirkungen auf umgebendes Wirtschaftswegenetz

 

Befürchtet wird, dass es in Folge der Planumsetzung zu Beeinträchtigungen und Verschmutzungen der Wirtschaftswege in den Randbereichen der Waldflächen durch LKW und PKW bzw. der jeweiligen Fahrzeugführer kommen könnte.

·         Keine Anbindung der geplanten Straßenverkehrsflächen an das umgebende Wirtschaftswegenetz vorgesehen. Lediglich die geplanten Fuß-, Rad- und Wirtschaftswege sollen an das umgebende Wegenetz angebunden werden.

·         Im Bedarfsfall könnten seitens der Stadt Marktheidenfeld zusätzlich ordnungsrechtliche oder bauliche Lenkungsmaßnahmen ergriffen werden (z. B. Beschilderungen, begrenzte bauliche Sperrung von Wegeanschlüssen u. ä.).

 

Plananpassung auf Grundlage des durchgeführten Beteiligungsverfahrens

·         Korrektur der Planbegründung im Hinblick auf den geplanten Ausschluss von Vergnügungsstätten im Plangebiet.

·         Redaktionelle Nachführung der Planbegründung im Hinblick auf den Schutzstatus des angrenzenden Kirschengrabens (kein geschützter Landschaftsbestandteil) und geringfügige Anpassung der textlichen Festsetzung 3.21 (bzgl. extensiver Ackerbau: Saatreihenabstand soll mind. 0,20 m betragen).

·         Ergänzung der Verfahrenshinweise.

 

Auf Rückfrage des 2. Bürgermeisters Harth hält Herr Fleckenstein fest, eine Bushaltestelle sei Teil der Erschließungsplanung. Das beauftragte Büro BRS werde diese in der Planung jedoch berücksichtigen.

Bauamtsleiter Chesauan ergänzt, dass eine Bushaltestelle in der Planung vorgesehen sei.

 

Stadtrat Adam fragt in Bezug auf das Ansinnen eines Fernmeldeanbieters, Leerrohre zu verlegen, ob entsprechende Vorsorge getroffen werde.

Landschaftsarchitekt Fleckenstein stellt klar, dass die Versorger über die Planung informiert seien und die entsprechenden Anfragen in der Planung berücksicht würden.

 

Stadtrat Adam bittet weiter um Erläuterung des zeitlichen Ablaufs. Derzeit lägen die Felder brach.

Herr Fleckenstein führt aus, dass in der kommenden Woche der erste Submissionstermin anberaumt sei. Mit den ersten Bauarbeiten werde vermutlich noch in diesem Jahr begonnen werden. Aktuell sei man eine Woche im Verzug.


Abschließender Beschluss:

 

1.    Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wird dem Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbepark Söllershöhe, Altfeld“ einschließlich der eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 19.09.2019 in der vorgestellten Form zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan wird einschließlich Begründung und den nach Abwägung der im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen beschlossenen Ergänzungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.