An dieser Abstimmung darf die Erste Bürgermeisterin nicht teilnehmen. 2. Bürgermeister Harth übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.
Nach der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung ist gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung über die Entlastung der Jahresrechnung 2018 zu beschließen.
Beschluss:
Für die
Jahresrechnung 2018 wird gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung Entlastung
erteilt.
Abstimmungsvermerk:
Erste Bürgermeisterin Schmidt-Neder hat an der Beratung
und an der Abstimmung nicht teilgenommen.