Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Die Bibliothekssatzung ist das grundlegende Dokument, das die Struktur und die Funktionsweise der Institution definiert. Die Satzung muss regelmäßig aktualisiert und an die Gegebenheiten angepasst werden. Aktuell ist eine Änderung vorzunehmen:

 

Gründe hierfür sind beispielsweise:

-          Die Stadtbibliothek erweitert ihr Angebot um eine sogenannte „Bibliothek der Dinge“. Dieses neue Serviceangebot, das bereits bundesweit in zahlreichen Bibliotheken erfolgreich Einzug gehalten hat, dient der Steigerung der Attraktivität der Bibliothek, Gewinnung neuer Zielgruppen und der Nachhaltigkeit. Unter dem Motto „Leihen statt Kaufen“ können künftig neben den klassischen Medien wie z. B. Bücher oder Filme auch andere Gegenstände aus den Bereichen Lernen & Forschen, Spiel & Spaß, Kreatives oder Technik & Digitales entliehen werden.

Die Satzungsänderung ist erforderlich, um das neue Angebot begrifflich im Satzungstext abzubilden.

-          Der Verweis auf die Datenschutzverordnung ist zu aktualisieren.

-          Ein Hinweis auf den korrekten Ausleihvorgang am Selbstverbucher-Automaten war bisher nicht aufgeführt.

 

Inge Albert, Leitung der Abteilung 5 Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, führt Details zur Satzungsanpassung aus und erläutert insbesondere das Thema „Bibliothek der Dinge“. Letzteres wird im Gremium detailliert erörtert. Frau Albert erläutert, man greife hier auch auf die Erfahrungswerte anderer Bibliotheken zurück.


Beschluss:

 

Dem Neuerlass der Bibliothekssatzung in der vorgelegten Form wird zugestimmt (Anlage 1 zum Protokoll). Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.