Die
Bibliothekssatzung ist das grundlegende Dokument, das die Struktur und die
Funktionsweise der Institution definiert. Die Satzung muss regelmäßig
aktualisiert und an die Gegebenheiten angepasst werden. Aktuell ist eine
Änderung vorzunehmen:
Gründe hierfür sind
beispielsweise:
-
Die
Stadtbibliothek erweitert ihr Angebot um eine sogenannte „Bibliothek der
Dinge“. Dieses neue Serviceangebot, das bereits bundesweit in zahlreichen
Bibliotheken erfolgreich Einzug gehalten hat, dient der Steigerung der Attraktivität
der Bibliothek, Gewinnung neuer Zielgruppen und der Nachhaltigkeit. Unter dem
Motto „Leihen statt Kaufen“ können künftig neben den klassischen Medien wie z. B.
Bücher oder Filme auch andere Gegenstände aus den Bereichen Lernen &
Forschen, Spiel & Spaß, Kreatives oder Technik & Digitales entliehen
werden.
Die Satzungsänderung ist
erforderlich, um das neue Angebot begrifflich im Satzungstext abzubilden.
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Der
Verweis auf die Datenschutzverordnung ist zu aktualisieren.
-
Ein
Hinweis auf den korrekten Ausleihvorgang am Selbstverbucher-Automaten war
bisher nicht aufgeführt.
Inge Albert, Leitung der Abteilung 5
Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, führt Details zur Satzungsanpassung aus
und erläutert insbesondere das Thema „Bibliothek der Dinge“. Letzteres wird im
Gremium detailliert erörtert. Frau Albert erläutert, man greife hier auch auf
die Erfahrungswerte anderer Bibliotheken zurück.
Beschluss:
Dem Neuerlass der Bibliothekssatzung in der vorgelegten
Form wird zugestimmt (Anlage 1 zum Protokoll). Die Verwaltung wird beauftragt,
die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.