Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Die Hundehaltungsverordnung der Stadt Marktheidenfeld, die das Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden regelt, verliert in diesem Jahr ihre Gültigkeit und muss deshalb neu erlassen werden. Im Zuge des Neuerlasses wurde die Verordnung überarbeitet und konkretisiert. Entfallen ist beispielsweise wegen unklarer Definition der 100-Meter-Abstand zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen bezüglich des leinenfreien Auslaufs der Hunde. Genauer und auch strenger wurde jedoch unter anderem das Anleinen an sich und der Kreis der ausführenden Personen geregelt.

 

Für große Hunde müssen in ausreichendem Maß geeignete Flächen vom Leinenzwang ausgenommen werden, um dem Bewegungsbedürfnis der Hunde Rechnung zu tragen.

 

Dies gilt nicht für Kampfhunde, auch wenn die Haltung gestattet ist. Ein schützenswertes Interesse des Halters, den Hund in der Öffentlichkeit unangeleint auszuführen, muss hier nicht anerkannt werden.

 

Die Geldbuße bei Verstößen kann zwischen 5 € und 1.000 € liegen.

 

Nicole Miltenberger vom städtischen Ordnungsamt führt aus, der Gesetzgeber sieht eine Regulierungsmöglichkeit lediglich für größere Hunde und Kampfhunde vor. Die Definition „größere Hunde“ sei zudem Ländersache. Ein Leinengebot könne gegebenenfalls über die Grünanlagen- sowie die Spielplatz-Satzung erlassen werden.


Beschluss:

 

Die Hundehaltungsverordnung wird in der vorgelegten Form erlassen (Anlage 3 zum Protokoll). Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung auszufertigen und bekannt zu machen.