Die
Hundehaltungsverordnung der Stadt Marktheidenfeld, die das Umherlaufen von
großen Hunden und Kampfhunden regelt, verliert in diesem Jahr ihre Gültigkeit und
muss deshalb neu erlassen werden. Im Zuge des Neuerlasses wurde die Verordnung
überarbeitet und konkretisiert. Entfallen ist beispielsweise wegen unklarer
Definition der 100-Meter-Abstand zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen bezüglich
des leinenfreien Auslaufs der Hunde. Genauer und auch strenger wurde jedoch
unter anderem das Anleinen an sich und der Kreis der ausführenden Personen
geregelt.
Für große
Hunde müssen in ausreichendem Maß geeignete Flächen vom Leinenzwang ausgenommen
werden, um dem Bewegungsbedürfnis der Hunde Rechnung zu tragen.
Dies gilt
nicht für Kampfhunde, auch wenn die Haltung gestattet ist. Ein schützenswertes
Interesse des Halters, den Hund in der Öffentlichkeit unangeleint auszuführen,
muss hier nicht anerkannt werden.
Die
Geldbuße bei Verstößen kann zwischen 5 € und 1.000 € liegen.
Nicole
Miltenberger vom städtischen Ordnungsamt führt aus, der Gesetzgeber sieht eine
Regulierungsmöglichkeit lediglich für größere Hunde und Kampfhunde vor. Die
Definition „größere Hunde“ sei zudem Ländersache. Ein Leinengebot könne
gegebenenfalls über die Grünanlagen- sowie die Spielplatz-Satzung erlassen
werden.
Beschluss:
Die Hundehaltungsverordnung wird in der
vorgelegten Form erlassen (Anlage 3 zum Protokoll). Die Verwaltung wird
beauftragt, die Verordnung auszufertigen und bekannt zu machen.