Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

In seiner Sitzung vom 14.09.2023 hat der Stadtrat die Neufassung der Marktsatzung einstimmig beschlossen. Diese ist zum 01.11.2023 in Kraft getreten. Im Zuge der Neuregelung der Marktsatzung ist es auch wichtig, die Gebührensatzung zur Marktsatzung zu überdenken.

Insbesondere in Hinblick auf die Laurenzi-Messe und den dazugehörenden Markt ist eine Neufassung mit moderater und zeitgemäßer Gebührenanpassung wichtig.

 

Wichtigste Eckpunkte:

 

Grüner Markt:

Der Grüne Markt ist ein wichtiger wöchentlicher Frequenzbringer für die Innenstadt.

Hier sollen die bisherigen Gebühren lediglich um die Mehrwertsteuer erhöht werden.

 

Laurenzi-Markt:

Bislang wurden die Verkaufsstände des Markts in drei Zonen aufgeteilt und die Gebühren unterschiedlich berechnet. Dies soll vereinheitlicht werden.

Die Gebühren für Stände mit Verkauf von Süßwaren zum direkten Verzehr sowie Verkaufsstände mit Ausschank von Spirituosen im Marktbereich werden separat berechnet, angepasst und moderat angehoben.

 

Laurenzi-Messe, Imbissmeile und Imbisse im Vergnügungspark:

Die Gebühren für Imbissstände werden vereinheitlicht und leicht erhöht.

 

Laurenzi-Messe, Vergnügungspark:

Leichte Anpassung der Gebühren.

 

Sonntagsmärkte:

Moderate Erhöhung der Gebühren.

 

Adventsmarkt:

Auch hier sollen die Gebühren moderat angehoben werden.

 

Aus dem Gremium wird der Grüne Markt als Treffpunkt für die Marktheidenfelder Bevölkerung bezeichnet und dessen Entwicklung über die letzten Jahre gelobt.

 

Frau Albert wirbt für Aktionen anlässlich des 35jährigen Jubiläums des Grünen Markts. Es sei ein Samstagsmarkt am 08.06.2024 geplant. Auch solle erstmals ein Abendmarkt am 04.10.2024 stattfinden. Sollte dieser von der Kundschaft angenommen werden, könne man einen Abendmarkt künftig in unregelmäßigem Abstand zwei- bis dreimal im Jahr abhalten.


Beschluss:

 

Die Marktgebührensatzung wird in der vorgelegten Form erlassen (Anlage 2 zum Protokoll). Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.