Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Mit Schreiben vom 23.11.2022 beantragte der Verein „Kinderhospiz Sternenzelt Mainfranken e. V., vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Stefan Zöller, die Aufstellung eines Bebauungsplans, für den mit Beschluss vom 08.12.2022 auch ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst worden ist. Das Landratsamt Main-Spessart hat jedoch zwischenzeitlich – abweichend von der ursprünglichen Absprache – dazu geraten, keinen eigenständigen Bebauungsplan für dieses Vorhaben aufzustellen, sondern abzuwarten bis der Bebauungsplan für das Ziegeleigelände Rechtskraft habe und dann ein Änderungsverfahren durchzuführen. Diese Empfehlung beruht auf der Tatsache, den Anschein einer sog. Gefälligkeitsplanung zu vermeiden. Deshalb ist es erforderlich, den Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2022 aufzuheben und einen Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“ zu fassen. Ein entsprechend abgeänderter Antrag vom Verein „Kinderhospiz Sternenzelt Mainfranken e. V.“ vom 22.02.2024 liegt vor.

 

Gemäß Festlegung des Landratsamts Main-Spessart befinden sich Bestandgebäude und geplanter Anbau im baulichen Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB. Eine Grundlage für eine Baugenehmigung des Vorhabens im Außenbereich wird nicht gesehen. Daher wird hierzu die Aufstellung eines Bebauungsplans als bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine Baugenehmigung erforderlich.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind die betroffenen Grundstücke als gemischte Bauflächen dargestellt. Der Bebauungsplan entwickelt sich demnach aus dem Flächennutzungsplan.

 

Der Verein Kinderhospiz Sternenzelt e. V. beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7321, Gemarkung Marktheidenfeld (Bahnhofstraße 18, Marktheidenfeld), das bestehende Vereinsgebäude – das ehemalige Verwaltungsgebäude der früheren Ziegelei Meindl – umzunutzen, umzubauen und um einen Mehrzweckraum mit Nebenräumen nach Nordwesten zu erweitern. Der geplante Erweiterungsbau umfasst ca. 208 m² netto-Grundfläche. Mit dem Vorhaben soll gemäß der Satzung des Vereins der Betrieb der kinderpalliativen Beratung und Betreuung gesichert und verbessert werden. Entsprechende öffentliche Fördermittel sind beantragt.

 

Die Erschließung erfolgt auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 7273, 7274/6, 7326/1 der Gemarkung Marktheidenfeld mit Anbindung an die Bahnhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche im Osten. Zudem wird der Geltungsbereich um die Trafostation auf Fl.-Nr. 7274/2 der Gemarkung Marktheidenfeld ergänzt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 1.700 m² Fläche und beinhaltet die Flurstücke 7273, 7274/2, 7274/6, 7321 sowie 7326/1 sowie der Gemarkung Marktheidenfeld. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren geändert und wird aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt, der für diesen Bereich eine gemischte Baufläche vorsieht.

 

Der Antragsteller verpflichtet sich zur Übernahme der im Rahmen des Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan entstehenden Planungskosten.

 

Fraktionsvorsitzender Richter bemängelt die Forderung des Landratsamtes bezüglich der Erforderlichkeit eines Bebauungsplans.


Beschluss:

 

1.       Der Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2022 bezüglich der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Kinderhospiz Sternenzelt wird aufgehoben.

 

einstimmig beschlossen               Ja 23  Nein 0 

 

 

 

2.       Der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Mischgebiet ehem. Ziegeleigelände für den Bereich „Kinderhospiz Sternenzelt“ wird zugestimmt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 7273, 7274/2, 7274/6, 7321 sowie 7326/1 der Gemarkung Marktheidenfeld.