Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Landkreis Main-Spessart plant den Neubau einer Dreifachsporthalle in Marktheidenfeld. Das Schulareal, zu dem auch die Dreifachsporthalle gehört, liegt im Nordwesten der Stadt. Der Neubau ist an der Montfortstraße auf der freien Fläche des jetzigen Allwetterplatzes geplant. Als Ergebnis einer durchgeführten Machbarkeitsstudie ist der Ersatzneubau wirtschaftlicher als die Sanierung der bestehenden Main-Spessart-Halle, die im Anschluss an den Neubau abgebrochen werden soll.

Geplant ist eine Dreifachsporthalle 45 m x 27 m x 7 m mit einer festen Tribünenanlage, die vorrangig als Schulsporthalle genutzt wird. Die Halle kann mittels Trennvorhängen in drei separat nutzbare Hallendrittel geteilt werden. Darüber hinaus soll die Halle auch multifunktional für schulische Veranstaltungen genutzt werden können.

Zur multifunktionalen Nutzbarkeit wird die Halle zusätzlich als Versammlungsstätte für Veranstaltungen mit bis zu 600 Besuchern nach VStättV ausgebildet.

Flucht- und Rettungswege der Halle werden für eine Belegung von bis zu 1.660 Personen ausgelegt, um die Halle auch für vereinzelte Großveranstaltungen nutzbar zu machen (siehe auch Darstellung Nutzungsvarianten).

 

Der Neubau der Sporthalle wird auf dem derzeitig als Basketballplatz genutzten Grundstücksteil errichtet. Die unmittelbar an das Baufeld angrenzenden Grundstücke weisen eine Mischbebauung Wohnen/Gewerbe auf. Die Bebauung der Nachbargrundstücke orientiert sich im Wesentlichen jedoch in Richtung Karbacher Straße und Montfortstraße.

Der Baukörper der Sporthalle unterscheidet sich in seiner Höhe zwischen dem reinen Hallenkörper (Höhe 10,37 m über Gelände) und den umliegenden Funktions- und Nebenräumen (Höhe 8,00 m über Gelände). Die niedrigeren Gebäudeteile prägen im Wesentlichen die Straßenansicht von der Montfortstraße.

Mit den Bestandsbauten des Schulcampus und der (nach Fertigstellung des Neubaus rückzubauenden) Main-Spessart-Halle liegen Gebäude gleichen/größerem Volumens und gleicher/größerer Höhe in unmittelbarer Nähe.

Die maximale Gebäudehöhe von 10,37 m über Gelände entspricht in etwa der Wohn-/Gewerbebebauung an der Montfortstraße (Firsthöhe 10,28 m).

 

Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Bauamtsleiter Burk stellt den Planungsstand anhand einer Präsentation vor und geht auf einzelne Aspekte detailliert ein.

 

Gremiumsseits wird angeregt, nochmals über eine fußläufige Zugangsmöglichkeit zur künftigen Halle, ausgehend vom Äußeren Ring, nachzudenken. Fraktionsvorsitzender Wagner stellt als Namen für das Gebäude „Armin-Grein-Halle“ in den Raum. Die geplante Zisternengröße von 40 m³ wird diskutiert und festgehalten, zur Bewässerung der Sportflächen reiche dieses Volumen bei Weitem nicht aus.

 

Auf Rückfrage berichtet der Vorsitzende, im Kreishaushalt für 2024 sei eine Summe von 750.000 € für das Projekt bereitgestellt und auch für die Jahre 2025 und 2026 seien entsprechende Mittel berücksichtigt. Herr Burk hebt auf weitere Rückfrage hervor, gemäß Terminplan sei der Beginn der Ausführung noch im Jahr 2024 vorgesehen. 


Beschluss:

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt. Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.