Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Das Staatliche Bauamt Würzburg plant im Auftrag der Stadt Marktheidenfeld eine Ultrafiltrationsanlage in der Nähe der Obereichholzbrunnen, Fl.-Nr. 2923 der Gemarkung Marktheidenfeld.

 

Geplant ist die temporäre Errichtung eines zusätzlichen Aufbereitungsschrittes zum Schutz der Trinkwasserversorgung aufgrund von Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz im Wasserschutzgebiet in Hafenlohr.

 

Die Aufbereitungsanlage soll in Containerbauweise mit minimal invasivem Eingriff im Bereich der bestehenden Trinkwasseraufbereitung errichtet werden. Bei dem Container handelt es sich um einen 40 Fuß High Cube-Container mit einer Größe von 12,192 m Länge, 2,438 m Breite und einer Höhe von 2,896 m. Die Ultrafiltration dient dem Rückhalt von Trübstoffen inkl. automatischer Luft-/Wasser-Rückspüleinheit. Ein gesonderter Entwässerungsantrag wurde parallel beim Wasserwirtschaftsamt gestellt.

 

Die Anlage ist auf behördliche Anordnung (Wasserwirtschaftsamt) zum Schutz der Trinkwasserförderung zu errichten.

 

Auf Nachfragen aus dem Gremium erklärt Frau Hollensteiner, dass die Ultrafiltrationsanlage der Stadt Marktheidenfeld für die Bauzeit des Hochwasserschutzes von GMP empfohlen wurde, die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Hafenlohr.


Beschluss:

 

Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.