Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Dillberg“, 2. Änderung

 

Geplant ist der Anbau eines Vordaches an der Südfassade des bestehenden Produktionsgebäudes auf dem Grundstück „Dillberg 21“. Der Anbau ist 9,49 m x 14,88 m groß mit einem flachgeneigten Pultdach mit einer Höhe von 6,785 m und einer Dachneigung von 5°.

 

Laut Planer hält das Vorhaben die Festsetzungen des BPlanes ein.

 

Ein Freistellungsverfahren kann auf Grund des Vorliegens eines Sonderbaus gem. Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO nicht durchgeführt werden.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird gem. § 36 BauGB erteilt.