Durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde 2023 unter anderem für den Bereich des Erlenbaches ein Umsetzungskonzept für hydromorphologische Maßnahmen erstellt.

 

Ziel des Konzeptes:

Im Umsetzungskonzept sollen alle zur Erreichung des guten ökologischen Zustands des Flusswasserkörpers erforderlichen hydromorphologischen Maßnahmen aufgezeigt und möglichst genau kartografisch dargestellt werden. Dabei soll der Umfang und die Anzahl der Maßnahmen so gehalten werden, dass die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie möglichst kosteneffizient erreicht werden können. Des Weiteren soll die Maßnahmenauswahl begründet und die Realisierbarkeit, der Flächenbedarf und die Kosten abgeschätzt werden.

 

Für den Bereich des Erlenbaches werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

1.       Flusskilometer 0,1 (Mündungsbereich)
Anlage eines naturnahen Gewässerlaufes

2.       Flusskilometer 0,6
Ersetzen eines Absturzes durch ein passierbares Bauwerk

3.       Flusskilometer 0,7
Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit

4.       Flusskilometer 0,9
Anlage eines naturnahen Gewässerlaufes;
Belassen vorhandenes Gewässerbett als Flutmulde

 

Der zugehörige Erläuterungsbericht inkl. Maßnahmenplan und -tabelle sind den Mitgliedern des Gremiums über das Ratsinformationssystem zugänglich.

 

Zur Vorstellung und Inaugenscheinnahme der Maßnahmen fand am 29.01.2024 ein Ortstermin mit Vertretern der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Wasserwirtschaft, sowie mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Sachgebiet Wasserbau/Gewässerentwicklung, und der Verwaltung der Stadt Marktheidenfeld statt.

 

Es wird seitens der Regierung vorgeschlagen, zunächst für die Maßnahmen 2 bis 4 eine Voruntersuchung mit Grobskizzierung der Maßnahmen inkl. Kosten zu erstellen. Hierfür wurden Fördermittel in Aussicht gestellt.

 

Bauamtsleiter Andreas Burk erläutert dem Gremium die einzelnen Maßnahmen und berichtet zu den verschiedenen Förderkulissen. Das Gremium erörtert den Sachverhalt ausführlich, interessiert und engagiert. 

 

Bauamtsleiter Burk ergänzt, bei den Haushaltsberatungen für 2025 werden entsprechende Mittel berücksichtigt werden. Im Haushalt 2024 seien keine Mittel für die Maßnahmen bereitgestellt. Das wasserrechtliche Verfahren bedürfe auch Zeit.

 

Gremiumsseits wird festgehalten, in der Sitzungsvorlage seien keine näheren Informationen zur Maßnahme des Freistaats am Karbach auf Zimmerner Gemarkung enthalten. Es wird um entsprechende Überlassung gebeten, was durch Bauamtsleiter Burk zugesagt wird.