Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         Die Erschließung ist gesichert.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Es wurde für die Flurnummern 124 und 120/1 ein Antrag auf Vorbescheid mit der Fragestellung „Können die Flurnummern 120/1 und 124 je der Gemarkung Michelrieth im Rahmen des § 34 BauGB mit Wohnhäusern bebaut werden“ gestellt.

 

Hintergrund ist, dass durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Eichholzweg“ in Michelrieth im Jahr 2002 die beiden Grundstücke bauplanungsrechtlich seitdem dem Außenbereich zuzuordnen wären, eine Bebauung somit nur erschwert ermöglicht werden könnte.

 

Sowohl das Landratsamt Main-Spessart als auch die Stadt Marktheidenfeld vertreten hierzu die Auffassung, dass rein städtebaulich klar erkennbar ist, dass auch für die beiden verbleibenden Grundstücke aus dem ehemaligen Baugebiet „Am Eichholzweg“ eine Bebauung vorgesehen war und auch nach Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß der ursprünglich vorgesehenen Bauleitplanung ermöglicht werden kann.

 

Nach Rücksprache mit Herrn Endres vom Landratsamt Main-Spessart können die Grundstücke somit dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden.