Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten                            

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Beantragt wurde die Nutzungsänderung von Ausstellung/Verkauf zu einer Vinothek mit Shop.

 

Gemäß Flächennutzungsplan handelt es sich hier um eine gemischte Baufläche, in welcher Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften allgemein zulässig sind.

 

Im inhabergeführten Betrieb soll eine Auswahl an verschiedenen Weingetränken sowie Feinkost und Präsente zum Verkauf angeboten werden. Die Weine können in der Probierstube vor dem Kauf verkostet werden.

Im Bistrobereich sollen heiße und kalte Getränke, alkoholische Getränke, Kuchen sowie kleine Speisen angeboten werden. Als weitere Speise soll Pizza zum Verzehr im Bistro oder zum Mitnehmen angeboten werden.

 

Die geplanten Öffnungszeiten des Lokals sind Donnerstag bis Sonntag von 11 – 22 Uhr.

Reservierungen für Gruppen außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten sollen ebenso möglich sein. Diese sollen abweichend von den oben genannten Öffnungszeiten maximal 2 x pro Monat bis maximal 23 Uhr stattfinden.

Die Prüfung der Öffnungszeiten bzw. Zulässigkeit der geplanten Veranstaltungen sowie die damit verbundenen Emissionen bzw. Immissionen liegen in der Zuständigkeit des Landratsamtes Main-Spessart.

 

Durch die vorhandene Kapazität an Personal und Infrastruktur sollen die Sitzplätze auf 40 beschränkt werden. Es können entweder innen oder außen 40 Sitzplätze besetzt werden, eine Gleichzeitigkeit sei nicht gegeben.

 

Für die Besucher stehen nach Stellplatzsatzung der Stadt Marktheidenfeld 12 Stellplätze zur Verfügung.