Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert.


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Um die Wohnung im Dachgeschoss mit einem separaten Zugang zu erschließen, ist der Anbau einer Außentreppe geplant. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.