Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten                            

·         Erschließung ist gesichert.


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Geplant sind der Abriss und die Neuerrichtung des Erdgeschosses zur energetischen Sanierung sowie die Errichtung einer Doppelgarage. Vorgesehen ist nun ein Satteldach mit 21° Dachneigung, die Dacheindeckung erfolgt in anthrazit. Es entsteht jeweils im UG und EG eine separate Wohnung. Der Spitzboden ist nicht zum Ausbau vorgesehen. Die Stellplatzsatzung ist eingehalten, die erforderlichen vier Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.