Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen in Bezug auf den Einsatz und den Betrieb der elektronischen Wasserzähler wurde die Wasserabgabesatzung überarbeitet. Das Widerspruchsrecht zum Einschalten der Funkwasserzähler entfällt ab dem 01.01.2024, deshalb wurde dieses aus der Wasserabgabesatzung § 19a entfernt. Daneben wurden kleinere Anpassungen vorgenommen.

 

Geschäftsleitender Beamter Hanakam erläutert, er habe mit dem städtischen Wasserwerksleiter gesprochen. Dieser habe ihm berichtet, bislang seien ca. 1.500 Anschreiben bezüglich der Funkauslesung der Wasserzähler verschickt worden, worauf aktuell zwölf Widersprüche bei der Stadt eingegangen seien. Man werde auch künftig Augenmaß wahren.


Beschluss:

 

Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Marktheidenfeld (Wasserabgabesatzung – WAS) wird zum 01.03.2024 neu erlassen (Anlage 1 zum Protokoll).