Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Markt Kreuzwertheim beabsichtigt den rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wiebelbach III“ zu ändern. Betroffen sind die Grundstücke nördlich der Kreisstraße MSP 35 und östlich der „Krautäcker“. Ziel ist die optimierte Ausnutzung gewerblicher Bauflächen innerhalb des Gewerbegebietes.

Der Änderungsbereich umfasst ca. 4,15 ha Fläche.

 

Hauptaugenmerk der 2. Änderung liegt auf dem Entfall der Erschließungsstraße innerhalb des Quartiers. Die entfallende Fläche wird künftig als Gewerbegrundstück festgesetzt (ca. 1.934 m²). Zudem entfallen verschiedene, bisher als private Grünflächen festgesetzte Bereiche und werden zu Gewerbeflächen bzw. Verkehrsflächen oder öffentlichen Grünflächen umdeklariert (z. B. entlang der bisherigen Erschließungsstraße, entlang der Straße „Am Krautgarten“, entlang der Kreisstraße MSP 35 bzw. im nördlichen und östlichen Rand des Gewerbegebietes).

Durch diese Änderung der Flächennutzung ergibt sich nun eine Gewerbegebietsfläche von 36.873 m² entgegen vorheriger 28.357 m²; die vormals ausgewiesenen (privaten) Grünflächen von 7.523 m² entfallen, neu entstehen 941 m² öffentliche Grünfläche; die Verkehrsflächen verringern sich von 4.865 m² auf 2.931 m² und der Feldweg bleibt mit 760 m² erhalten.

 

Der Entfall der internen Erschließungsstraße hat zudem eine Neuaufteilung der Grundstücke zur Folge.

 

Darüber hinaus wurden u. a. noch die Festsetzungen zum Immissionsschutz aktualisiert und an die neue Rechtslage des Immissionsschutzrechts angepasst.


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die Planung. Städtische Belange sind nicht tangiert.