Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Markt Triefenstein beabsichtigt im Ortsteil Homburg in der Remlinger Straße die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), um der hohen Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nach Baugrundstücken nachzukommen. Vorgesehen werden Einzel- und Doppelhäuser, wie auch ggf. kleinere Mehrfamilienhäuser. Auch die Errichtung von Praxisräumen soll ermöglicht werden. Zudem sollen öffentliche Stellplätze entstehen.

 

Der Planbereich umfasst das Grundstück 761/1, Gemarkung Homburg, und umfasst eine Fläche von 2.500 m². Das Flurstück wird momentan als Grünland/Wiese genutzt. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 1998 sieht hier bereits ein Allgemeines Wohngebiet für einen Großteil der Fläche vor. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

Die Erschließung erfolgt über die Remlinger Straße, im Planbereich entstehen öffentliche Verkehrsflächen für öffentliches Parken mit ca. 7 Stellplätzen, ein Fußgänger- sowie ein verkehrsberuhigter Bereich. Die innere Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über einen Wendehammer. Im südöstlichen Bereich grenzt der Bischbach an. Das Planungsgebiet liegt in einem wassersensiblen Bereich, d. h. es kann zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen, ein Überschwemmungsgebiet für den Bischbach wurde bislang aber nicht ermittelt. Es wird daher empfohlen, bauliche Anlagen in einer dem Hochwasserrisko angepassten Bauweise zu errichten, um Schäden durch Überflutungen zu verringern oder zu vermeiden.

 

Belange der Stadt Marktheidenfeld werden durch die Planung nicht berührt.


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die Planung. Städtische Belange sind nicht tangiert.