·         Liegt gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“

·         Stellplatzsatzung eingehalten

 

 

Vorgesehen ist die Errichtung von 20 Doppelhaushälften und 3 Reihenhäusern, Stellplätzen und Garagen, sowie einer Technikzentrale und Trafostation. Die erforderlichen Stellplätze werden zwischen den Häusern und vor den Garagen bzw. Carports nachgewiesen.

 

Es handelt sich bei dem Freistellungsantrag um den ersten Bauabschnitt, BA I.