Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Gewerbegebiet Schloßfeld, Altfeld“

·         hält die Festsetzungen ein     ja  nein

 Ausnahme  Befreiung  Abweichung

·         Stellplatzsatzung eingehalten              ja  nein

 

 

Beantragt wird der Neubau einer Container- und Müllüberdachung am vorhandenen Mülllager und Sortierplatz.

 

Der BPlan Gewerbegebiet Schlossfeld, Altfeld setzt unter Nr. 4.2 eine 50 % Dachbegrünung fest. Hiervon wird ein Antrag auf Befreiung gestellt.

 

Begründet wird dieser damit, dass grundsätzlich eine Überdachung benötigt werde, um den Betrieb auch während der Winterperiode aufrecht zu erhalten. Betriebsbedingt sowie durch die Freiaufstellung begünstigt neigten die Containerpressen dazu einzufrieren und ein weiteres Verpressen für Tage, gelegentlich ganze Wochen, unmöglich zu machen. Bedingt durch den inzwischen hohen Auslastungsgrades der Gebäude, fehle es hier an geeigneten Möglichkeiten zur Zwischenlagerung solcher Mengen. Es werde nochmals in Erinnerung gerufen, dass für dieses Projekt keine Vegetationsfläche weichen müsse bzw. überbaut werde, sondern es hier darum gehe eine bereits seit 2014 vorhandene Betonfläche zu überdachen. Ebenso stelle die Konstruktion mit 15° Dachneigung vor Umsetzbarkeitsprobleme in Bezug auf eine funktionierende Dachbegrünung. Hier betont der Antragsteller, dass dieser Entwurf bewusst so gewählt wurde, um ein Kosten- und ressourcenschonendes Ergebnis zu gewährleisten. Das Gebäude sei in seinen Abmessungen so gestaltet, dass es bei geringstmöglichem Volumen gewährleistet, die Container mittels LKW aufzunehmen und zu leeren. Als Unternehmen mit hohen Umweltstandards sei der Antragsteller immer bemüht, den Einfluss auf die Umwelt an dessen Standorten so gering wie möglich zu halten. Dazu gehörten Maßnahmen zur Verringerung des Frischwasserverbrauchs, Umweltprojekte wie 6 Bienenvölker nebst 55 angesäter Blühflächen als Bienenweide. Im Rahmen dieser Bemühungen sei der Bauherr gerne bereit, auf einer festzulegenden Fläche z. B. die Bepflanzung aufzuwerten, oder Ähnliches.

 

Da der Bauausschuss in einem Bezugsfall bereits eine Befreiung in diesem Bebauungsplangebiet abgelehnt hat, kann auch für dieses Vorhaben keine Befreiung erteilt werden.

 

Im Übrigen dürfen wir auf die Vorgabe des Landratsamtes Main-Spessart hinweisen. Von dort gibt es die Weisung, dass es keine Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen gibt, die jünger als 5 Jahre sind. Der BPlan „Gewerbegebiet Schloßfeld Altfeld“ ist vom 15.01.2021!

 

Stadtrat Heinz Richter ist hinsichtlich des Bezugsfalls der Auffassung, dass es sich damals um einen Neubau handelte und würde einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Dachbegrünung zustimmen, umwelttechnisch hätte er keine Bedenken. Des Weiteren sieht er im Bauvorhaben eine Nutzflächenerhöhung und eine optische Verbesserung.

 

Die Argumente des Bauherrn sind für Stadtrat Helmut Adam durchaus nachvollziehbar. Einen Bezugsfall sieht er in diesem Bauvorhaben nicht. Eine Dachbegrünung wäre wirtschaftlich ungünstig und er stimme mit seiner Fraktion dem Bauvorhaben zu.

 

Stadtrat Herrmann Menig kann dem Bauvorhaben durchaus ebenfalls zustimmen.

 

Der Kostenfaktor ist für Stadtrat Joachim Hörnig kein Argument, dass die festgestete Dachbegrünung nicht umgesetzt wird.

 

Frau Hollensteiner bekräftigt, dass die Veraltung an den Gleichheitsgrundsatz gebunden ist und die Vergleichbarkeit der Bauvorhaben durchaus gegeben ist.

 

Stadtrat Michael Carl schlägt vor, alternativ eine Photovoltaik-Anlage anstelle der Dachbegrünung vorzunehmen. Diese Empfehlung wird als Hinweis an den Bauherrn weitergegeben, so der Vorsitzende.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schloßfeld, Altfeld“ bezüglich der Dachbegrünung wird nicht zugestimmt.

 

mehrheitlich abgelehnt Ja 3  Nein 8 

 

Stadtrat Florian Hoh regt zur Verdeutlichung ein positive Abstimmungsformulierung an.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schloßfeld, Altfeld“ bezüglich der Dachbegrünung wird zugestimmt.