Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert



Der ursprüngliche verwaltungsintern behandelte Bauantrag wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 26.09.2022 vorgestellt. Gegenstand des Bauantrags war bzw. ist die Kernsanierung des Schulgebäudes sowie der Zweifachturnhalle mit Freisportanlagen. Die Generalsanierung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt beinhaltet die Zweifachturnhalle, den Anbau am und die Sanierung des Bauteils B, im zweiten Bauabschnitt folgt das Hauptgebäude mit Freisportanlage. Im Hauptgebäude ist u. a. auch der Einbau von zwei Aufzugsanlagen für die barrierefreie Erreichbarkeit aller Ebenen und Räumlichkeiten geplant.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 25.07.2023 wurde dem Tekturantrag zur Errichtung einer Beton-Fertigteil-Doppelgarage zugestimmt.

 

Zunächst war als Übergangsmaßnahme vorgesehen, eine eingeschossige Containeranlage mit insgesamt vier Klassenzimmern auf dem Pausenhof zu positionieren (s. Ursprungsplan).

 

Die nunmehr vorgelegte Planung sieht als ersten Bauabschnitt zwei Ausweichgebäude mit ebenfalls vier Klassenzimmern vor. Das Raumprogramm bleibt unverändert, es wird lediglich auf zwei Gebäude aufgeteilt.

 

Die geplante Baumaßnahme soll ausschließlich Nutzungen aufnehmen, die bereits im Bestand existent sind und im Zuge der Baufeldfreimachung für den 1. Bauabschnitt der Generalsanierung verlagert werden müssen.

Zusätzliche Nutzungen, Arbeitsplätze etc. werden mit den Ausweichgebäuden nicht geschaffen, sodass keine Änderungen an den für die Stellplatzberechnung zu Grunde liegenden Rahmenbedingungen innerhalb des Schulgeländes entstehen. Der Stellplatzbedarf bleibt insgesamt unverändert.


Beschluss:

 

Dem Antrag zur Errichtung von Ausweichgebäuden wird zugestimmt.