Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung nicht tangiert

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch die Erschließung ist gesichert.

 

Es handelt sich um den Austausch von Werbeanlagen. Die Ausleuchtung soll auf aktuelle LED-Technik umgerüstet werden. Der Planerin wurde unsere Lichtleitlinie mit der Bitte übersandt, diese zu berücksichtigen.