Sitzung: 30.01.2024 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
· Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
· fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein
· Stellplatzsatzung nicht tangiert
· Erschließung ist gesichert
Keine Einwände.
Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauvorhaben liegt in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch die Erschließung ist gesichert.
Es handelt sich um den Austausch von Werbeanlagen. Die Ausleuchtung soll auf aktuelle LED-Technik umgerüstet werden. Der Planerin wurde unsere Lichtleitlinie mit der Bitte übersandt, diese zu berücksichtigen.