Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11

Die Vodafone GmbH teilt mit E-Mail vom 18.09.2023 mit, dass durch den Abbruch des Gebäudes Luitpoldstraße 6 in 2024/2025 ein Ersatzstandort für die bestehende Mobilfunkanlage erforderlich ist und dieser im direkten Umkreis gesucht wird. Nachdem das Rathaus das höchste Gebäude in der näheren Umgebung ist, wäre dies lt. Vodafone der ideale Ersatzstandort.

 

Bei der Mobilfunkanlage handelt es sich um eine Funkstation mit Anschluss (Mast mit Sender) an das öffentliche/private Versorgungsnetz, die dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen durch Netzbetreiber dienen soll. Aus baurechtlicher Sicht ist hierzu festzustellen, dass es sich bei der Mobilfunkanlage gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a Bayerische Bauordnung (BayBO) um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, also keinerlei Genehmigung bzw. Zustimmung oder Einvernehmen der Stadt Marktheidenfeld erforderlich ist. Auch die Gestaltungssatzung macht diesbezüglich keine Vorgaben. Unabhängig hiervon liegen über den genauen Standort auf/an dem Gebäude bisher auch noch keine detaillierten Informationen vor.

 

Es handelt sich hier somit um eine rein fiskalische Entscheidung über die Bereitstellung des Grundstücks bzw. Gebäudes für die Mobilfunkanlage. Die Stadt ist aufgrund eines Teilerbbaurechts Eigentümerin der in Frage kommenden Dachfläche, jedoch wäre die GUS (Grundbesitz GmbH & Co. KG) als Teilerbbauberechtigte von einer Montage zu informieren.

 


Beschluss:

 

Der Installation einer Mobilfunkstation (Mast mit Sender) der Vodafone GmbH auf dem Dach des Rathauses wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsbedingungen für den Mietvertrag zu finalisieren, danach den Bauausschuss über die wichtigsten Vertragsbedingungen zu informieren und die bauliche Umsetzung zu betreuen.