Sitzung: 07.12.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11
Die Vodafone GmbH teilt mit E-Mail vom 18.09.2023 mit, dass
durch den Abbruch des Gebäudes Luitpoldstraße 6 in 2024/2025 ein Ersatzstandort
für die bestehende Mobilfunkanlage erforderlich ist und dieser im direkten
Umkreis gesucht wird. Nachdem das Rathaus das höchste Gebäude in der näheren
Umgebung ist, wäre dies lt. Vodafone der ideale Ersatzstandort.
Bei der Mobilfunkanlage handelt es sich um eine Funkstation
mit Anschluss (Mast mit Sender) an das öffentliche/private Versorgungsnetz, die
dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen durch Netzbetreiber dienen soll. Aus
baurechtlicher Sicht ist hierzu festzustellen, dass es sich bei der
Mobilfunkanlage gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a Bayerische Bauordnung
(BayBO) um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, also keinerlei Genehmigung
bzw. Zustimmung oder Einvernehmen der Stadt Marktheidenfeld erforderlich ist.
Auch die Gestaltungssatzung macht diesbezüglich keine Vorgaben. Unabhängig
hiervon liegen über den genauen Standort auf/an dem Gebäude bisher auch noch
keine detaillierten Informationen vor.
Es handelt sich hier somit um eine rein fiskalische
Entscheidung über die Bereitstellung des Grundstücks bzw. Gebäudes für die
Mobilfunkanlage. Die Stadt ist aufgrund eines Teilerbbaurechts Eigentümerin der
in Frage kommenden Dachfläche, jedoch wäre die GUS (Grundbesitz GmbH & Co.
KG) als Teilerbbauberechtigte von einer Montage zu informieren.
Beschluss:
Der Installation
einer Mobilfunkstation (Mast mit Sender) der Vodafone GmbH auf dem Dach des
Rathauses wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Vertragsbedingungen für den Mietvertrag zu finalisieren, danach den
Bauausschuss über die wichtigsten Vertragsbedingungen zu informieren und die
bauliche Umsetzung zu betreuen.