Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

In der Sitzung des Bauausschusses vom 25.07.2023 wurde beschlossen, das Zusatzschild 1010-12 (Parkverbot für Anhänger) für den Seitenstreifen in der Georg-Mayr-Straße zu befürworten. Ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurde vom Ordnungsamt gestellt.

 

Dieser Antrag wurde vom Landratsamt mit folgender Begründung abgelehnt:

 

·         Ein fünftes Zusatzzeichen kommt nicht in Frage. Zwar ist dem Verkehrsteilnehmer im ruhenden Verkehr grundsätzlich ein Mehr an Verkehrszeichen zuzumuten als im fließenden Verkehr. Ein fünftes Zusatzzeichen würde statt zur gewünschten Klarheit eher zur Verwirrung beitragen.

 

·         Das beschlossene Zusatzzeichen sei hierfür nicht geeignet. Nach Auffassung des Landratsamtes wird das Zusatzzeichen in der Regel für eine positive Regelung verwendet, so dass diese Fläche gerade für Anhänger freigegeben wäre.

 

·         Alternativ käme ein Rückbau der bereits vorhandenen Zusatzzeichen (außer ZZ „zeitliche Beschränkung“ und „auf dem Seitenstreifen“ und ein Ersetzen der entfallenden Schilder durch das ZZ 1024-10 (Personenkraftwagen frei) in Frage. Hier stellt sich die Frage, ob der ursprünglich genutzte Effekt damit erzielt werden kann.

 

·         Das rechtskonforme Parken von Anhängern stellt für sich noch keinen Grund für die Anordnung eines Verkehrszeichens dar.

 

·         Freihaltung von Sichtdreiecken für die Grundstückseinfahrten: Hier wäre es zielführend, wenn die Sichtdreiecke von jeglichen parkenden Fahrzeugen freigehalten werden könnten (LKW dürfen nur tagsüber parken). Die Straßenverkehrsbehörde empfiehlt hier die Anbringung von Sperrflächen an den Einfahrten in ausreichender Dimensionierung.

 

Im Gremium werden ausführlich die einzelnen Lösungsansätze debattiert, letztendlich tendiert man in Richtung Alternativvorschlag des Landratsamtes.

Stadtrat Martin Harth ist der Auffassung, dass die widerrechtlich abgestellten Anhänger zur Anzeige gebracht werden sollen. Herr Brand teilt mit, dass hierzu bereits die Firmen kontaktiert wurden, eine Verbesserung aber nur kurzfristig gewesen sei.


Beschluss:

 

Die Anbringung von Sperrflächen an den Einfahrten in der Georg-Mayr-Straße wird befürwortet.

In der Georg-Mayr-Straße werden die vorhandenen Zusatzzeichen (außer ZZ „zeitliche Beschränkung“ und „auf dem Seitenstreifen“) durch das Zusatzzeichen 1024-10 (Personenkraftverkehr frei) ersetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme mit dem Landratsamt und dem Straßenbaumt abzustimmen.