Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Markt Triefenstein beabsichtigt im Ortsteil Lengfurt die Ausweisung eines Mischgebietes (MI), aufgeteilt in zwei Teilbereiche MI1 und MI2. Begründet wird dies mit einem bestehenden kurzfristigen Bedarf an Flächen neben dem vorhandenen Gewerbegebiet. Der bereits ortsansässige Bauwerber, der den Bedarf angemeldet hat, benötigt für seinen direkt oberhalb bestehenden Betrieb eine Ausstellungsfläche mit Lagerfläche für Baustoffe und Parkplätze. Das Grundstück befindet sich in Privateigentum. Der Bedarf lässt sich den Angaben zufolge nicht anderweitig in der Ortslage abdecken.

 

Der Planbereich umfasst das Flurstück 4607 der Gemarkung Lengfurt und umfasst eine Fläche von ca. 0,73 ha, wobei sich diese in 0,47 ha überbaubare Fläche und 0,26 ha Grünstreifen gliedert. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan handelt es sich hier derzeit noch um eine Gemeinbedarfsfläche, diese wird durch die im Parallelverfahren durchzuführende 15. Flächennutzungsplanänderung überplant.

 

Die Mischnutzung von Gewerbe und Wohnen wird innerhalb des Mischgebietes abgegrenzt: im MI 1 – südlicher Teil – sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig. Hingegen sind im MI 2 – nördlicher Teil – Wohngebäude, Einzelhandelsbetriebe, Betriebe des Beherbergungswesens, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten und Dauerarbeitsplätze unzulässig gem. § 6 Abs. 2 und 3 BauNVO.

 

Die Erschließung erfolgt über das innerörtliche Straßennetz sowie durch den neu zu schaffenden Anschluss an die Theodor-Heuss-Straße.

 

Belange der Stadt Marktheidenfeld werden durch die Planung nicht berührt.

 


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die Planung. Städtische Belange sind nicht tangiert.