Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Gemeinde Esselbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des früheren Gasthauses „Krone“ auf den Flurstücken 171 und 645 der Gemarkung Esselbach beschlossen. Die Fläche soll nachverdichtet und wiedernutzbar gemacht werden. Die Abrissarbeiten des alten Gaststättengebäudes wurden bereits durchgeführt. Die zulässige Grundfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt 4.000 m², welcher eine Nettobaufläche von 0,33 ha beinhaltet. Somit ergibt sich bei einer maximalen zulässigen Grundflächenzahl von 0,6 eine maximal bebaubare Fläche von 0,20 ha. Es handelt sich somit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, welcher im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Wege der sog. Berichtigung.

 

Geplant ist ein Dörfliches Wohngebiet (MDW) in dem nach Norden hin zum Esselbach abfallenden Gelände. Die Erschließung erfolgt über die südlich angrenzende Hauptstraße. Die nördliche, derzeit als Grünfläche und Pferdekoppel genutzte Fläche wird als private Grünfläche entlang des Esselbachs dargestellt und soll nicht versiegelt oder bebaut werden. Dieser Pufferbereich ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht bedeutend für den Gewässerverlauf und dessen naturnaher Entwicklung. Die Nutzung als Pferdekoppel soll jedoch weiterhin möglich bleiben. Auch soll eine private Nutztierhaltung ermöglich werden.

 

Auf dem südlichen Teil der Fläche ist eine Wohnbebauung, evtl. auch für besondere Wohnkonzepte (Seniorenwohnen) oder alternativ eine Einrichtung zur stationären Pflege geplant. Hierzu lag bereits ein Konzept mit 24 Pflegeplätzen von einem Investor vor, dieser ist jedoch zwischenzeitlich von dem Projekt wieder zurückgetreten.

 

Belange der Stadt Marktheidenfeld werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zur Krone“ durch die Gemeinde Esselbach. Städtische Belange werden durch die Planung nicht berührt.