Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, auch die Erschließung ist gesichert.

 

Das Gesamtbauvorhaben, Abbruch eines alten Dachstuhls, Neu- und Ausbau des Dachgeschosses, Neubau eines Balkons, wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 24.10.2019 behandelt und zugestimmt.

Im ursprünglichen Bauantrag sollte der Balkon mit einer Fläche von 6,23 m² netto ausgeführt werden Die Fluchttreppe war als Spindeltreppe geplant. Nunmehr ist eine Nettofläche von 7,91 m² und eine im rechten Winkel nach unten führende Treppe geplant.