Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 4

In der Sitzung des Stadtrates am 16.02.2023 wurde der Feststellungsbeschluss für die 30. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Ziegeleigeländes gefasst und im Anschuss die entsprechende Genehmigung beim Landratsamt Main-Spessart beantragt. Kurz vor Eintritt der Genehmigungsfiktion teilte das Landratsamt mit, dass aus deren Sicht die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung noch um einen Passus zum Immissionsschutz zu ergänzen sei. Dies solle in Anlehnung an die Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan erfolgen, da dieser Sachverhalt nicht nur auf Bebauungsplanebene bzw. Bauantragsebene, sondern schon auf Ebene des Flächennutzungsplanes relevant sei.

 

Nachdem diese Problematik bei der Flächennutzungsplanänderung nicht so detailliert wie in der Begründung des Bebauungsplanes ausformuliert war, wurde dies zwischenzeitlich in direkter Abstimmung mit dem Landratsamt nachgeholt, um Rechtssicherheit für die Planung zu erlangen.

Es handelt sich explizit um den in der Begründung unter Punkt 7.1 „Trennungsgrundsatz gem. § 50 BImSchG“ eingefügten Passus. Die Problematik selbst entsteht durch die bauplanungsrechtlich als Gemengelage zu bezeichnende und nicht den einzelnen Gebietscharakteren zuzuordnende vorhandene Bestandsbebauung, angrenzend an den Planbereich.

 

Zum einen grenzt hier eine gemischte Baufläche an eine industrielle GI-Fläche (Industriegebiet) an. Ursprünglich war hier im Flächennutzungsplan ein weitaus größerer Bereich als Industriegebiet vorgesehen, was jedoch der tatsächlichen Bebauung nicht entsprach. Die vorhandene Bebauung hat faktisch mit Ausnahme eines Industriebetriebs den Gebietscharakter einer gewerblichen Baufläche, was durch die Änderung berichtigt und angepasst wurde. Der vorhandene Industriebetrieb genießt jedoch nach wie vor Bestandsschutz.

 

Das Gebiet nordwestlich des Planbereichs ist hingegen deutlich stärker von Wohnhäusern geprägt. Eine Ausweisung als künftige Wohnbaufläche kommt jedoch schon allein aufgrund der Grenzlage zum vorhandenen GI-Bereich nicht in Betracht. Die gemischte Baufläche ist jedoch in diesem Bereich vertretbar und entspricht eher dem tatsächlichen Bestand als die vormalige GI-Fläche.

 

Die Planzeichnung und der Umweltbericht sind von den Änderungen unberührt.


Beschluss:

 

1.       Der Ergänzung der Begründung für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Ziegeleigeländes um den Punkt 7.1 – „Trennungsgrundsatz gem. § 50 BImSchG“ wird zugestimmt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 18.10.2023 gem. § 6 Abs. 1 BauGB dem Landratsamt Main-Spessart erneut zur Genehmigung vorzulegen.