Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 12

Das Radverkehrskonzept wurde bereits in der gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Stadtentwicklungsbeirats am 27.06.2023 vorgestellt und zur Beschlussfassung empfohlen. Die einzelnen Maßnahmen wurden vom Arbeitskreis Radverkehr, der Polizei und dem Ordnungsamt bewertet. Die Vorlage nimmt Bezug auf das Radverkehrskonzept. Dieses kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:

https://www.kommsafe.de/public/download-shares/U926CUAPXROwKoKGpFSwHsliKtLWL4Nd

 

Die hier nicht angesprochenen Punkte des Radverkehrskonzepts, wie z. B. Radwegführung am Äußeren Ring und in der Ulrich-Willer-Straße, werden vom Arbeitskreis Radverkehr aufgegriffen und für eine weitere Entscheidungsfindung vorbereitet. Dabei wird der Arbeitskreis von der Polizei beraten.

 

1. Radwegführung zum Stadtteil Altfeld

Die Arbeitsgruppe Radverkehr hat sich mit dieser Angelegenheit befasst und die in der Anlage zur Sitzungsvorlage dargestellte Streckenführung befürwortet.

 

Mit dem Fahrrad kann man über die alte Mainbrücke über Glasofen über die Höhe nach Altfeld fahren. Auch das Radverkehrskonzept des Landkreises sieht diese Streckenführung vor.

 

Neben der ausführlichen Beschilderung, die durch den Landkreis erfolgen könnte, sind Verbesserungen des Wegebelags zur Erzielung einer Alltagstauglichkeit notwendig. Hierzu sind prinzipiell Fördermöglichkeiten vorhanden. Auch selbständige Geh- und Radwege können gefördert werden.

 

Eine Konsequenz aus der Radwegführung wäre die Umsetzung einer Mittelinsel auf der B8 bei der Einmündung in die Alte Altfelder Straße (Maßnahme 1.6.6). Dieses Vorhaben sollte zusammen mit dem Straßenbauamt angestrebt werden.

 

2. Freigaben von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung

In der Vergangenheit wurden im Stadtgebiet Marktheidenfeld verschiedene Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Dies hat sich bewährt.

 

Das Radverkehrskonzept sieht die Freigabe in diesen Straßen vor:

·         Zufahrt Wonnemar (3.6.1)

Wird von der Polizei befürwortet. Zustimmung

·         Südliche Montfortstraße (3.6.2)

Diese Freigabe wurde im Arbeitskreis intensiv diskutiert. Die Montfortstraße zwischen Baumhofstraße und Vorderbergstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die bauliche Ausgestaltung steht dazu im Widerspruch. Trotz nicht ausreichender Fahrbahnbreite hält das Ordnungsamt eine Zulassung des Radverkehrs für vertretbar, da hier Schrittgeschwindigkeit gilt. Zustimmung

·         Ludwigstraße (3.6.3)

Wird von der Polizei befürwortet, auf der ganzen Länge zwischen Äußerem Ring und Luitpoldstraße. Zustimmung

·         Westliche Kreuzbergstraße (3.6.4)

Hier ist die Zufahrt von der Kreuzbergstraße zum Busbahnhof gemeint. Das Teilstück zwischen Luitpoldstraße und Gebäude Heimstättenwerk ist als Einbahnstraße ausgewiesen. Während der Bauphase Würzburger Straße ist dies bereits umgesetzt. Zustimmung

·         Am Rathaus (3.6.5)

Wegen der unübersichtlichen Einfahrtsituation abgelehnt!

·         Bronnbacher Straße (3.6.6)

Nur ab Einmündung An der Stadtmauer in Richtung Markplatz befürwortet; zwischen Stadtmauergäßchen und B 8 abgelehnt! Teilweise Zustimmung!

·         Kolpingstraße (3.7)

Die Freigabe für Radfahrer wird befürwortet Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, wieso überhaupt die Ausweisung einer Einbahnstraße hier notwendig ist. Die Kolpingstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Zustimmung, alternativ: Aufhebung der Einbahnregelung in der Kolpingstraße (Vorteil: Entfall einer zusätzlichen Beschilderung).

 

3. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h

 

3.1. Petzoltstraße/Karbacher Straße (1.1.4)

Dieser Straßenzug dient als Schulweg. Sicherheitsvorkehrungen für den Radverkehr sind aus Platzgründen nicht möglich. Die Reduzierung der Geschwindigkeit als streckenbezogene Einzelmaßnahme wäre grundsätzlich möglich. Eine Temporeduzierung auf 30 km/h ist möglich bei Seniorenheimen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern. Keine dieser Optionen trifft hier zu. Tempo 30 wird von der Polizei nicht befürwortet. Die Karbacher Straße/Petzoltstraße stellt eine wichtige Ost-West-Verbindung neben der Baumhofstraße dar. Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, sollte hier Tempo 50 beibehalten werden. Ablehnung

 

3.2 Geschwindigkeitsreduzierung in der westlichen Baumhofstraße (Bereich Kindergarten Baumhofstraße) (1.1.5)

Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht die Anordnung von 30 km/h als Einzelmaßnahme im Bereich von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten.

 

Der Bereich der Baumhofstraße zwischen Einmündung Montfortstraße und dem Äußeren Ring ist hiervon wegen des dort ansässigen Kindergartens betroffen. Die Polizei befürwortet die Ausweisung von Tempo 30 auf der Baumhofstraße zwischen dem Äußeren Ring und der Einmündung der Lehmgrubenerstraße. Tempo 30 sollte hier zeitlich befristet sein: Mo-Fr 07:00-17:00 Uhr. Eine Reduzierung auf Tempo 30 auf der gesamten Baumhofstraße zwischen dem Äußeren Ring und der Luitpoldstraße wird aus Gründen des Verkehrsflusses nicht befürwortet. Teilweise Zustimmung

 

Für die Baumhofstraße zwischen Montfortstraße und der Luitpoldstraße wird Tempo 30 wegen des Verkehrsflusses abgelehnt. Ablehnung

 

4. Beschilderung als durchlässige Sackgasse

Verschiedene Straßen sind als Sackgasse ausgeschildert. Tatsächlich sind diese aber für Radfahrer und Fußgänger durchlässig. Die korrekte Beschilderung wird deshalb ergänzt. Es handelt sich um folgende Straßen. Hiermit ist die Polizei einverstanden.

·         Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße (3.2.1)

·         Am Sportzentrum (3.2.2)

·         Ulrich-Willer-Straße (3.2.3)

·         Lohgraben (3.2.4)

·         Am Klöffling (3.2.5)

·         Albert-Schweitzer-Straße (3.2.6)

·         Rotkreuzstraße (3.2.7)

·         Istelstraße (3.2.8)

·         Montfortstraße (3.2.9)

·         Heubrunnenstraße (3.2.10)

·         Alfred-Delp-Straße (3.2.11)

·         An den Birken (3.2.12)

·         Kreuzbergstraße Richtung Busbahnhof (3.2.13)

·         Mainkai (3.2.14)

·         Schmiedsecke (3.2.15)

·         Kirchgasse (3.2.16)

·         Untere Brückenstraße (3.2.17)

·         Altfelder Straße (3.2.18)

·         Bahnhofstraße (3.2.19)

Zustimmung

 

5. Freigabe von gesperrten Wegen bzw. Straßen für den Radverkehr

 

5.1 Fußgängerzone

Der Marktplatz, die Wagnergasse und die Hofgasse sind durch die Beschilderung als Fußgängerzone nicht für den Radverkehr frei gegeben. Eine Notwendigkeit für den Ausschluss des Radverkehrs ist nicht ersichtlich. Die Durchlässigkeit für den Radverkehr soll hiermit erhöht werden (3.3.10). Aus Gründen des Schutzes für Senioren und Kinder wird diese Regelung von der Polizei nicht befürwortet.

Ablehnung

 

5.2 Feldwege

Viele Feldwege sind mit Vz. 250 (Sperrung für Fahrzeuge aller Art, also auch Fahrräder) beschildert. Gemeint ist aber in der Regel, dass nur motorisierte Fahrzeuge, nicht der Land- und Forstwirtschaft dienende Fahrzeuge) ausgeschlossen werden sollen. Die Beschilderung sollte so ergänzt werden, dass auch Fahrräder erlaubt sind. Von der Polizei werden keine Einwendungen erhoben.

·         Verlängerung Am Maradies (3.4.1)

·         Verlängerung Albert-Schweitzer-Straße (3.4.2)

·         land- und forstwirtschaftlicher Weg zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Rotkreuzstraße (3.4.3)

·         Rombergweg (3.4.4)

·         Nikolausweg (3.4.5)

·         Weg zwischen Joseph-von Eichendorff-Ring und Frankenstraße (3.4.6)

·         Erlenbacher Straße (3.4.7)

·         Weg zwischen Krankenhaus und Albert-Schweitzer-Straße (3.4.8)

·         Verlängerung Joseph-von-Eichendorff-Ring (3.4.9)

·         Weg zwischen Lengfurter Straße und An den Birken (3.4.10)

·         Friedhofsweg Altstadtfriedhof (3.4.11)

·         Sonnenstraße (3.4.12)

·         Weg zwischen Baumhofstraße und Vorderbergstraße (3.4.13)

hier Ablehnung, da ungeeignet

·         An der Stadtmauer (Nord) (3.4.14)

·         Weg zwischen Mainbrücke und Festplatz (3.4.15)

Zustimmung

 

6. Bordsteinabsenkungen

Nicht abgesenkte Bordsteine bei Übergängen stellen ein Komforthindernis und manchmal eine Gefahrenstelle dar. Der Bordstein an diesen Stellen sollte abgesenkt werden.

·         Am Klöffling, Verbindungsweg zum land- und forstwirtschaftlichen Weg Richtung Albert-Schweitzer-Straße (4.3.1)

·         Oberländerstraße, Zufahrt zur Schule (4.3.2)

·         Heubrunnenstraße, Zufahrt Baumhofstraße und Montfortstraße (4.3.3)

·         Ringstraße, Zugang zur katholischen Kirche St. Josef (4.3.4)

·         Lohgraben, land- und forstwirtschaftlicher Weg Richtung Südring (4.3.5)

·         Ulrich-Willer-Straße, Verbindung zum Radweg herstellen (4.3.6)

·         Ulrich-Willer-Straße, forstwirtschaftlicher Weg Richtung Waldwichtelweg (4.3.7)

·         Lengfurter Straße, Gehsteig zum Parkplatz (4.3.10)

Zustimmung, Umsetzung sukzessive im Rahmen von Baumaßnahmen

 

7. Ausweisung von Fahrradstraßen (mit Freigabe für Kfz)

Für folgende Abschnitte von Straßen wurden im Radverkehrskonzept Fahrradstraßen empfohlen:

 

7.1 Am Hainszaun/Spessartstraße/Georg-Seitz-Straße/Friedenstraße zwischen Bayernstraße und Petzoltstraße (1.4.1)

7.2 Sudetenstraße/Montfortstraße zwischen Eichholzstraße und Vorderbergstraße (1.4.2)

7.3 Friedenstraße zwischen Petzoltstraße und Würzburger Straße (1.4.3)

7.4 Heubrunnenstraße zwischen Luitpoldstraße und Realschule (gemeinsamer Fuß- und Radweg, 1.4.4)

 

In einer Fahrradstraße mit Freigabe für den Radverkehr gilt: Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und bestimmen die Geschwindigkeit. Alle weiteren Verkehrsregeln bleiben gleich. Innerorts ist ein Überholabstand von 1,5 m erforderlich.

 

Die Voraussetzungen für die Ausweisung einer Fahrradstraße sind aus Sicht des Ordnungsamtes und der Polizei nicht gegeben. Der Arbeitskreis Radverkehr hätte sich dagegen die Umsetzung einer Fahrradstraße gewünscht.

 

Die Friedenstraße wird zwar insbesondere durch den Schülerverkehr mit dem Fahrrad intensiv genutzt. Von einer überwiegenden Nutzung durch das Verkehrsmittel Fahrrad kann man jedoch nicht sprechen.

 

In der Praxis würde sich tatsächlich kaum etwas ändern. Der Beschilderungsaufwand wäre relativ groß. Zweifellos sind die angesprochenen Verbindungen für Radfahrer attraktiv und werden stark genutzt. Tempo 30 gilt auch in den jetzt ausgewiesenen Straßen, die Vorfahrtsregeln werden auch durch die Fahrradstraße nicht geändert. Es würde jedoch eine Scheinsicherheit für die Fahrradfahrer entstehen.

 

Mit der Ausweisung einer Fahrradstraße in der Friedenstraße war beabsichtigt, eine Alternative für den Radverkehr auf dem Äußeren Ring insbesondere zu den Schulen, auszuweisen. Dies muss man sehen in Zusammenhang mit der Fußgängerampel, die in der Würzburger Straße neu entstehen soll. Dabei steht die Sicherheit des Schulwegs, aber auch die Sicherheit für den Radverkehr im Vordergrund. Es wird daher vorgeschlagen, eine Entscheidung über die Ausweisung einer Fahrradstraße zurückzustellen, bis die Fußgängerampel an der Würzburger Straße fertiggestellt ist. Dann wäre eine erneute Prüfung anhand konkreter Fallzahlen durchzuführen.

 

Eine andere Möglichkeit, die Verkehrssicherheit in der Friedenstraße zu verbessern, wäre evtl. eine Erweiterung der Einbahnregelung in der Friedenstraße, z. B. zusätzlich Richtung Ortsausgang zwischen Ludwigstraße und Sedelbauerstraße, mit Freigabe für den gegenläufigen Fahrradverkehr.

 

Das Gremium erörtert die einzelnen Beschlusspunkte ausführlich und teilweise emotional.

 

Bezüglich des Radwegs nach Altfeld wird angemerkt, es sei zu prüfen, ob anstelle einer Querungshilfe/Mittelinsel eine Fahrbahn-Verengung nicht sinnvoller sei. Weiter wird gebeten, darauf zu achten, dass der Fahrradweg künftig ganzjährig mit Fahrrädern genutzt werden könne. Insbesondere der Schotterbelag mache eine Nutzung teilweise schwierig. Die vorgeschlagenen Mittel in Höhe von 20.000 € für alle Maßnahmen werden als nicht ausreichend angesehen.

 

In der Innenstadt sei die Friedenstraße im Konzept als „Hauptroute“ eingestuft, wird festgehalten.

Fraktionsvorsitzender Hospes stellt den Antrag, die Friedensstraße zwischen der Würzburger Straße und der Oberländerstraße als Fahrradstraße einzustufen.

 

Ein Ratsmitglied hält fest, bei der ganzen Diskussion dürfe man die Fußgänger nicht aus den Augen verlieren.

 

Die Sicherheit der Fahrradfahrer bei Nutzung der gewünschten Querungshilfe auf der B 8 (Fahrradweg Richtung Altfeld) wird in Frage gestellt. Ein Ratsmitglied drängt auf ein Überholverbot in diesem Bereich, ob mit oder ohne Geschwindigkeitsreduzierung. Es müsse dringend etwas passieren.

Auf die geplante Ampel für die Abbiegespur wird verwaltungsseits hingewiesen.

Aufgrund der Diskussion wird der Text „, bestenfalls eine Fahrbahnverengung,“ in den Beschlussvorschlag aufgenommen.

 

Beschlusspunkt 1 wird abgestimmt.

 

Diskussion zu 2.1

Das Gremium erörtert den Verkehrsberuhigen Bereich in der südlichen Montfortstraße, die Situation in der westlichen Kreuzbergstraße sowie die Situation in der Kolpingstraße. Bezüglich der Kolpingstraße findet der enge Durchlass am Stadtmauergäßchen und die Einmündung von der Stadbibliothek kommend Erwähnung. Es wird angemerkt, sollte die Einbahnregelung in der Kolpingstraße aufgehoben werden, müssten Parkflächen weichen, da sonst kein Begegnungsverkehr möglich sei. Aufgrund der Diskussion wird der Beschlussvorschlag geändert dahinghened, dass der Text „Kolpingstraße (3.7) oder Aufhebung Einbahnstraße“ abgeändert wird in „Kolpingstraße (3.7) und Ausweisung Verkehrsberuhigter Bereich ab Einmündung Luitpoldstraße“

 

Beschlusspunkt 2.1 wird abgestimmt.

Beschlusspunkt 2.2 wird abgestimmt.

 

Zu 3.1

Ein Gremiumsmitglied regt an, den gesamten Bereich in eine Tempo 30-Zone umzuwandeln. Ein weiteres Gremiumsmitglied ist der Meinung, die Petzoltstraße/Karbacher Straße sei als Durchgangsstraße anzusehen.

 

Beschlusspunkt 3.1 wird abgestimmt.

 

Zu 3.2

Der Stadtrat erörtert detailliert. Mehrere Gremiumsmitglieder siehen keine Notwendigkeit für eine zeitliche Einschränkung. Es wird weiter auf die ortsnahe Ampelanlage verwiesen und an die Unterzeichnung der „Tempo 30-Initiative“ erinnert. Mit dem Wegfall des Krankenhauses gebe es keinen Grund mehr gegen die Anordnung von 30 km/h. Ein Gremiumsmitglied erläutert, dass Geschwindigkeitsreduzierungen der beste Schutz für Radfahrer seien. Es wird angeregt, den Zuweg zum Parkplatz „Alter Festplatz“ in die Friedenstraße zu verlegen. Ein Gremiumsmitglied bleibt bei der Auffassung, die Baumhofstraße sei nach wie vor eine Durchgangsstraße.

 

Fraktionsvorsitzender Wagner stellt den Antrag, die komplette Baumhofstraße in eine Tempo 30-Zone umzuwandeln. Er korrigiert den Antrag wie folgt:

Die Baumhofstraße im Bereich zwischen Luitpoldstraße und Äußerem Ring wird in eine Tempo 30-Zone verwandelt.

 

Erster Bürgermeister Stamm regt an, bezüglich dieses Antrags einen Beschlusspunkt 3.3 einzufügen.

 

Eine Diskussion zum Thema „Geschäftsordnungsantrag“ und den Erfordernissen hierzu schließt sich an.

 

Ein Stadtratsmitglied regt an, auch die Eichholzsstraße einzubeziehen.

 

Fraktionsvorsitzender Wolfgang Hörnig stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.

 

 

Beschluss:

 

Es wird sofort abgestimmt und auf weitere Diskussion zu diesem Unterpunkt verzichtet.

 

mehrheitlich beschlossen            Ja 18  Nein 5 

 

 

 

Beschlusspunkt 3.2 wird abgestimmt.

 

Eine Beschlusserweitung um den Punkt 3.3 wird erörtert und die Rechtmäßigkeit einer Beschlusserweiterung in Frage gestellt.

 

Fraktionsvorsitzender Wagner stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, auch über Tempo 30 in der Baumhofstraße zwischen Luitpoldstraße und Äußerem Ring abzustimmen.

 

 

Beschluss:

 

In der Baumhofstraße wird zwischen Luitpoldstraße und Äußerem Ring Tempo 30 angeordnet.

 

mehrheitlich abgelehnt Ja 11  Nein 12 

 

 

 

Ein Gremiumsmitglied fordert, das Protokoll zur vorliegenden Sitzung dem Geschäftsleitenden Beamten zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Behandlung der diversen Anträge vorzulegen.

 

Fraktionsvorsitzender Wolfgang Hörnig stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Beschlusspunkt 4 im Paket abzustimmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Beschlusspunkt 4 wird sofort im Paket abgestimmt.

 

einstimmig beschlossen               Ja 23  Nein 0 

 

 

Beschlusspunkt 4 wird abgestimmt.

 

Eine kurze Erörterung zu Beschlusspunkt 5.1 folgt, der Punkt wird umgehend abgestimmt.

Beschlusspunkt 5.2 wird abgestimmt.

 

zu 6.

Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass der vorgeschlagene Haushaltsansatz für 2024 keinesfalls ausreicht. Aufgrund des Hinweises wird der Ansatz im Beschluss von 20.000 € erhöht auf 50.000 €.

 

Beschlusspunkt 6 wird abgestimmt.

 

7.

Erster Bürgermeister Stamm kommt zurück auf den Antrag von Fraktionsvorsitzender Hospes. Diese formuliert nochmals wie folgt:

 

 

Beschluss:

 

In den Beschlussvorschlag soll ein weiterer Beschlusspunkt dahingehend aufgenommen werden, dass die Friedensstraße zwischen Würzburger Straße und Oberländerstraße in eine Fahrradstraße umgewidmet wird.

 

mehrheitlich beschlossen            Ja 13  Nein 9 

 

Herr Brand erläutert die Auswirkungen einer Fahrradstraße. Die Fahrradfahrer hätten Vorrang vor Autofahrern, was jedoch leider nicht immer beachtet werde und eine Kennzeichnung als „Fahrrad-Straße“ würde die Fahrradfahrer in einer Scheinsicherheit wiegen. Die Beschilderung wäre deutlich erhöht. Das Gremium erörtert das Für und Wider einer Fahrradstraße intensiv.

 

Auf Rückfrage, wie die Polizei die Situation einschätze, erläutert Herr Brand, Vertreter der Polizei hätten bei einem Vorort-Termin mündlich den Hinweis gegeben, es käme „auf die Begleitumstände an“.

 

Die Seniorenbeauftragte ruft in Erinnerung, die Fußgänger, vor allem die älteren, in der Diskussion nicht zu vergessen, da die Fahrradfahrer ihrer Meinung nach fahren würden, wie sie wollen. Sie fordert dazu auf, entsprechende Schutzmaßnahmen für Fußgänger zu berücksichtigen.

 

Ein Stadtratsmitglied regt an, nach Abschluss der Baumaßnahme Würzburger Straße die Einbahnregelung in der Friedenstraße zu drehen.

 

Der ergänzte Beschlusspunkt 7 wird abgestimmt.


Beschluss:

 

1. Der Radweg nach Altfeld wird über Glasofen und über Feldwege bis zur Einmündung der Gartenstraße im Stadtteil Altfeld ausgewiesen (Vorschlag Arbeitskreis Radverkehr). Die Verwaltung wird beauftragt, zu untersuchen, inwieweit Fördermittel für den Ausbau des Radwegs möglich sind. Der Ausbau soll auch den Bau einer Mittelinsel, bestenfalls eine Fahrbahnverengung, in Höhe der Altfelder Straße auf der B 8 umfassen.

 

 

einstimmig beschlossen               Ja 23  Nein 0 

 

 

 

2.1 Die folgenden Einbahnstraßen werden in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben:

 

·         Zufahrt Wonnemar (3.6.1.)

·         Ludwigstraße (3.6.3)

·         Südliche Montfortstraße (3.6.2)

·         Westliche Kreuzbergstraße (3.6.4)

·         Bronnbacher Straße zwischen Stadtmauergäßchen und Marktplatz (3.6.3)

·         Kolpingstraße (3.7) und Ausweisung Verkehrsberuhigter Bereich ab Einmündung Luitpoldstraße

 

einstimmig beschlossen               Ja 23  Nein 0 

 

 

 

2.2 Für folgende Straßen verbleibt es bei der alten Regelung, das heißt keine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung:

  • Am Rathaus (3.6.5)
  • zwischen Luitpoldstraße und Bronnbacher Platz

 

einstimmig beschlossen               Ja 23  Nein 0 

 

 

 

3.3 Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30

 

3.1   Es bleibt in der Karbacher Straße/Petzoltstraße bei Tempo 50.

 

mehrheitlich beschlossen            Ja 13  Nein 10 

 

 

 

3.2   In der Baumhofstraße zwischen Lehmgrubener Straße und dem Äußeren Ring wird wegen des unmittelbar an der Straße befindlichen Kindergartens eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 (Mo-Fr 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) angeordnet. In der restlichen Baumhofstraße verbleibt es bei Tempo 50.

 

mehrheitlich beschlossen            Ja 13  Nein 10 

 

 

 

4. Folgende Straßen werden als für Radfahrer und Fußgänger durchlässige Sackgasse beschildert:

 

·         Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße (3.21.)

·         Am Sportzentrum (3.2.2)

·         Ulrich-Willer-Straße (3.2.3)

·         Lohgraben (3.24)

·         Am Klöffling (3.25)

·         Albert-Schweitzer-Straße (3.2.6)

·         Rotkreuzstraße (3.2.7)

·         Istelstraße (3.2.8)

·         Monfortstraße (3.2.9)

·         Heubrunnenstraße (3.2.10)

·         Alfred-Delp-Straße (3.2.11)

·         An den Birken (3.2.12)         

·         Kreuzbergstraße Richtung Busbahnhof (3.2.13)       

·         Mainkai (3.2.14)

·         Schmiedsecke (3.2.15)

·         Kirchgasse (3.2.16)

·         Untere Brückenstraße (3.2.17)

·         Altfelder Straße (3.2.18)

·         Bahnhofstraße (3.2.19)

 

einstimmig beschlossen               Ja 23  Nein 0 

 

 

 

5. Freigabe von Straßen für den Radverkehr

 

5.1 Für die Fußgängerzone (Marktplatz, Wagnergasse, Hofgasse) verbleibt es bei der bisherigen Regelung: Radfahrer müssen absteigen. Die gesamte Fußgängerzone bleibt für den Radverkehr gesperrt (Bezug: 3.3.10)

 

mehrheitlich beschlossen            Ja 18  Nein 4

 

 

 

5.2 Folgende Wege werden für den Radverkehr freigegeben. Die Beschilderung wird angepasst.

 

·         Verlängerung am Maradies (3.4.1)

·         Verlängerung Albert-Schweitzer-Straße (3.4.2)

·         land- und forstwirtschaftlicher Weg zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Rotkreuzstraße (3.4.3)

·         Rombergweg (3.4.4)

·         Nikolausweg (3.4.5)

·         Weg zwischen Joseph-von-Eichendorff-Ring und Frankenstraße

·         Erlenbacher Straße (3.4.7)

·         Weg zwischen Krankenhaus und Albert-Schweitzer-Straße (3.4.8)

·         Verlängerung Joseph-von-Eichendorff-Ring (3.4.9)

·         Weg zwischen Lengfurter Straße und An den Birken (3.4.10)

·         Friedhofweg, Altstadtfriedhof (3.4.11)

·         Sonnenstraße (3.4.12)

 

Der Weg zwischen Baumhofstraße und Vorderbergstraße (3.4.13), der Weg an der Stadtmauer (Durchgang zwischen Kolpingstraße und Bronnbacher Platz) und der Weg zwischen Mainbrücke und Festplatz (3.4.15) werden als nicht geeignet für die Öffnung des Radverkehrs angesehen.

 

einstimmig beschlossen               Ja 22  Nein 0       

 

 

 

6. An folgenden Stellen werden die im Radverkehrskonzept beschriebenen Bordsteinabsenkungen umgesetzt:

 

·         Am Klöffling, Verbindungsweg zum land- und forstwirtschaftlichen Weg Richtung Albert-Schweitzer-Straße (3.4.1)

·         Oberländer Straße, Zufahrt zur Schule (4.3.2)

·         Heubrunnenstraße, Zufahrt Baumhofstraße und Montfortstraße (4.3.3)

·         Ringstraße, Zugang zur katholischen Kirche St. Josef (4.3.4)

·         Lohgraben, land- und forstwirtschaftlicher Weg Richtung Südring (4.3.5)

·         Ulrich-Willer-Straße, Verbindung zum Radweg herstellen (4.3.6)

·         Ulrich-Willer-Straße, forstwirtschaftlicher Weg Richtung Waldwichtelweg (4.3.7)

·         Lengfurter Straße, Gehsteig zum Parkplatz 4.3.10)

 

Für das Haushaltsjahr 2024 sind Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € für den Ausbau von Radwegen inklusive Fahrradparkplätzen vorgesehen.

 

mehrheitlich beschlossen            Ja 22  Nein 1   

 

 

 

7. Die Friedensstraße zwischen Würzburger Straße und Oberländerstraße wird in eine Fahrradstraße umgewidmet.