Mit Schreiben vom 27.09.2023 hat das Landratsamt Main-Spessart die Abrechnungspauschale für die Vereine in Marktheidenfeld für das Jahr 2023 mitgeteilt.

 

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 21.09.2006 werden die vom Landratsamt Main-Spessart ermittelten Mitgliedereinheiten mit einem Betrag von 0,31 € je Mitgliederzahl zusätzlich im Rahmen der freiwilligen Leistung gefördert.

Als Staatsförderung erhalten die Vereine einen Betrag von 0,60 € je Mitgliedereinheit und als Landkreisförderung einen Betrag von 0,13 € je Mitgliedereinheit.

 

Die ermittelten Mitgliedereinheiten ergeben für die Stadt Marktheidenfeld eine Gesamtförderung für das Jahr 2023 in Höhe von 27.104,23 €, die sich wie folgt auf die Vereine aufteilt:

 

Flugsportclub Altfeld e. V.                                                 256,68 €

Gymnastikgruppe Marienbrunn e. V.                           446,09 €

KKS Altfeld 1925 e. V.                                          324,26 €

Rudergesellschaft Marktheidenfeld e. V.   2.513,79 €

Sektion Main-Spessart des DAV e. V.         5.229,39 €

Sportverein Altfeld e. V.                                  1.706,55 €

Tennisclub Marktheidenfeld e. V.                                  336,97 €

TTC Zimmern 1969 e. V.                                     371,07 €

Turnverein 1884 e. V. Marktheidenfeld  15.919,43 €

 

Kämmerin Herrmann erläutert die Rückfragen aus dem Gremium.

 

Fraktionsvorsitzender Wagner verweist auf seine Rede zum Haushalt 2022 und hält fest, die seinerzeit geforderte Änderung der Richtlinien sei noch nicht erfolgt. Er fordert die Verwaltung auf, diese Änderung nun in die Richtlinien einzuarbeiten und die Richtlinie zur Förderung des außerschulen Sports auch entsprechend umzusetzen.

 

Erster Bürgermeister Stamm stellt klar, für eine Richtlinien-Änderung sei ein Beschluss des Gremiums erforderlich.

 

Kämmerin Herrmann kommt mit Fraktionsvorsitzenden Wagner überein, umgehend für die Umsetzung der geforderten Erhöhung für 2023 und somit Modifizierung eines Abschnitts der Richtlinie einen entsprechenden Beschlussvorschlag für eine der kommenden Stadtratssitzungen zu erstellen. Die vollständige Überarbeitung der Richtlinie kündigt sie für einen späteren Zeitpunkt an.