Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

In der Stadtratssitzung vom 27.07.2023 wurde einem gemeinsamen Antrag der Seniorenbeauftragten und des Behindertenbeauftragten u. a. hinsichtlich der Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Ausstellungsräumen und dem Café im Innenhof des Franck-Hauses stattgegeben. Die Verwaltung wurde gebeten, Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und dem Stadtrat vorzulegen.

 

In Zusammenarbeit mit dem Architekten Gernot Meyer wurden folgende zwei Varianten einer fest installierten Rampe betrachtet:

 

§  Variante 1

Podest:                                                                               Sandstein Blockstufen

Rampe:                                                                               Stahl – Belag Gummiprofilrost

Handlauf:                                                                           Stahl

Voraussichtliche Gesamtkosten:                              18.400 € (brutto)

 

§  Variante 2

Podest:                                                                               Sandstein Blockstufen

Rampe:                                                                               Einfassung Sandstein – Belag Sandstein

Handlauf:                                                                           Stahl

Voraussichtliche Gesamtkosten:                              17.200 € (brutto)

 

Die zugehörigen Skizzen sowie die Kostenschätzung sind den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zugänglich.

 

Im Falle einer Zustimmung zu einer Variante würde ein entsprechender Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis bei der unteren Denkmalschutzbehörde gestellt.

Für die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Ausstellungsräumen und dem Café im Innenhof des Franck-Hauses wurden Fördergelder im Rahmen der Städtebauförderung in Höhe von 60 % der förderfähigen Gesamtkosten in Aussicht gestellt.

 

Bauamtsleiter Burk trägt vor, vorliegend sei ein Kompromiss zu finden zwischen Barrierearmut und Denkmalschutz. Beide Varianten seien fest montiert. Er erläutert die Unterschiede anhand von Fotomontagen. Er stellt klar, die Hinweise der Seniorenbeauftragten und des Behindertenbeauftragten habe man explizit geprüft. Das Podest übertreffe die DIN-Vorschrift. Ein Ortstermin mit einem Rollstuhlfahrer sei jedoch angedacht.

 

Das Gremium erörtert den Sachverhalt.

Behindertenbeauftragter Beutner hält fest, eine Ausführung der Rampe in Sandstein sei gut geeignet, sofern diese eine grobe Oberfläche aufweise.

Zur Tür-Problematik hält Herr Burk fest, hier suche man noch nach Lösungen.

 

Es wird gremiumsseits in den Raum gestellt, das Geländer eventuell um das Podest herum zu ziehen, um Abstürze zu vermeiden. Der Zugang wäre dann für Alle über die Rampe sichergestellt.

Dies führe jedoch eventuell zu Problemen bei der Bestückung von Ausstellungen.

 

Auf Rückfrage stellt Herr Burk klar, zur Querung der Rinne seien an mehreren Stellen im Hof Bleche vorgesehen.

 

Seniorenbeauftragte Dürr plädiert dafür, eine Türöffnung mittels Sensor oder Fernbedienung mit in die Planung einzubeziehen.

 

Aufgrund der Diskussion wird der Tagesordnungspunkt umbenannt in „Barrierearmer Zugang der hinteren Gebäude (Rampe)“, statt zuvor „Barrierefreier Zugang der hinteren Gebäude (Rampe)“.


Beschluss:

 

1.       Der Variante 2 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von rund 17.200 € (brutto) wird zugestimmt.

 

2.       Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

 

3.       Die Durchführung der Maßnahme wird beschlossen (Durchführungsbeschluss).