Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Die Stadt Marktheidenfeld möchte im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ den nachfolgenden Bedarf anmelden.

In der Vorbesprechung mit der Regierung von Unterfranken am 19.07.2023 im Landratsamt Main Spessart wurde für folgende Maßnahmen eine Förderung in Aussicht gestellt.

 

1.       Sanierungsberatung und -betreuung (45.000,00 €)

Die Sanierungsberatung und -betreuung ist seit 1986 ein wesentlicher Bestandteil der Altstadtsanierung. Durch die Unterstützung der privaten Bauherren von unserer Sanierungsbeauftragten sind schon eine Vielzahl von städtebaulichen Maßnahmen verwirklicht worden. Um auch weiterhin die anstehenden Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, ist die Tätigkeit der Sanierungsbeauftragten für die kommenden Jahre sehr wichtig.

 

2.       Kommunales Förderprogramm (80.000,00 €)

Die finanzielle Förderung an privaten Maßnahmen im kommunalen Förderprogramm ist ein motivierender Anreiz für Eigentümer, private Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes der Altstadt geleistet.

 

3.       Mainufergestaltung mit getrenntem Fuß- und Radweg (Jahr 2024, 100.000,00 €)

Die Detailplanung für die Mainufergestaltung im Bereich Biergarten bis alte Mainbrücke soll durchgeführt werden. Die Konkretisierung, die Anpassung und eine Ergänzung der bereits vorhandenen Planung soll durchgeführt werden.

Die Leistungsphase 1 und 2 wurden an das Architektenbüro Harald Neu in Darmstadt durch den Stadtrat vergeben.

 

4.       Sanierung und Umbau mit Umgestaltung „Altes Pfarrhaus mit Pfarrgarten“ (Jahr 2024, 100.000,00 €)

Nach dem Erwerb des Areals soll die Sanierung und der Umbau mit Umgestaltung für das Alte Pfarrhaus mit Pfarrgarten durchgeführt werden. Das Gebäude und der Garten sollen einer öffentlichen Nutzung zugeführt werden.

 

5.       Private Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (50.000,00 €)

Es wurden in der Sanierungsberatung in der Stiergasse, in der Fahrgasse und in der Schenkgasse Gebäude angefragt. Eine Konkretisierung ist noch nicht erfolgt.

 

Kämmerin Herrmann erläutert einzelne Positionen.


Beschluss:

 

1.       Den vorgestellten Maßnahmen zur Bedarfsanmeldung 2024 Städtebauförderung in Höhe der Gesamtsumme von 375.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.       Die entsprechenden Haushaltsmittel werden durch die Stadt bereitgestellt.