Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Der Bauantrag wurde verwaltungsintern behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, in der Kernstadt und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch die Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in dreigeschossiger Bauweise mit ausgebautem Satteldach (Dachneigung 42°). Hergestellt werden fünf kleine Wohnungen, jeweils unter 60 m² Wohnfläche sowie drei größere Wohnungen über 60 m² Wohnfläche. Die hierfür erforderlichen 11 Stellplätze werden auf dem Baugrundstück hergestellt. Die Zufahrt beträgt 3,85 m an der Ringstraße bzw. 5 m an der Baumhofstraße. Des Weiteren ist ein Spielplatz eingeplant.

 

Stadtrat Helmut Adam stellt die Wohnflächenberechnung in Hinblick auf die Stellplatzsatzung in Frage. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies nochmals von der Verwaltung überprüft wird.