·         Liegt gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dillberg“

·         Stellplatzsatzung eingehalten (kein weiterer Stellplatzbedarf)

 

Vorgesehen ist die Errichtung einer Leichtbauhalle. Nach Angabe des Bauherrn und des Planers werden die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten.

 

Ein Antrag auf Abweichung bzgl. der Unterschreitung des Mindestabstandes von 12 m zu benachbarten Gebäuden (Art. 63 Abs. 1 BayBO) auf Grund der weichen Bedachung wird von der Genehmigungsbehörde geprüft. Es handelt sich hierbei um eine Abweichung von brandschutzrechtlichen Vorgaben gem. Art. 30 Abs. 1+2 BayBO.