Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Im Bereich des Altbaus des Bürgerhauses in Glasofen (ehemaliges Schulgebäude) sind Feuchtigkeitsschäden in Räumen im Kellergeschoss aufgetreten. Die Schäden betreffen vor allem den Bereich des Hausanschlussraumes entlang des Wiesenweges.

 

Das Planungsbüro Gruber | Hettiger | Haus hat Vorschläge zur Sanierung der Kellerwände erarbeitet.

Architekt Manuel Haus erläutert dem Gremium den Sachverhalt anhand einer Präsentation und stellt mögliche Sanierungsmaßnahmen vor.

 

Bauamtsleiter Burk ergänzt, die Verwaltung halte die Variante 1, die vertikale Abdichtung am Gebäude (Süd- und Ostseite) für ausreichend. Die Variante 2, Putzentfernung im Technikraum an der Süd- und Ostseite, könne zusätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Die als optional vorgestelle Variante 3 (horizontale Abdichtung auf der Westseite) könne ebenfalls später noch nachgeholt werden, sollten die Varianten 1 und ggf. 2 nicht den gewünschten Erfolg erzielen. 

 

Das Gremium diskutiert die Sachlage und die Lösungsvorschläge des Planungsbüros. Es wird festgehalten, das Gremium sei 2019 nicht über das Feuchtigkeitsproblem informiert worden. Zudem habe man 2019 offensichtlich am falschen Ende gespart. Auf den Hinweis und die Rückfrage aus dem Gremium, es laufe angeblich seit Monaten ein Bau-Trocknungsgerät im Technikraum, erläutert Herr Burk, dies sei korrekt. Man habe versucht, dem Problem zunächst mit dem einfachsten Mittel Herr zu werden, auch um größere und kostspieligere Maßnahmen zu vermeiden. Leider habe der Einsatz des Trocknungsgerätes nicht zum gewünschten Ergebnis geführt. Auf weitere Rückfragen erläutert Herr Haus, dass die Trockenlegung des Mauerwerks wohl nicht dazu führe, dass der Sandstein platze. Aber ein Statiker solle hinzugezogen werden, weil die Arbeiten an einer tragenden Wand durchzuführen seien.

Aufgrund der Diskussion im Gremium wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung in Punkt 2 ergänzt um das Wort „zusätzlichen“, um klarzustellen, dass die Planungskosten zusätzlich zu den Kosten der Baumaßnahme anfallen.


Beschluss:

 

1. Dem Vorschlag zur Sanierung der Kellerwände T 1 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 64.000 € (brutto) wird zugestimmt.

 

2. Das Architekturbüro Gruber | Hettiger | Haus wird mit den hierfür erforderlichen zusätzlichen Planungsleistungen beauftragt.