Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die Erschließung ist gesichert.

 

Geplant ist die energetische Sanierung des bestehenden Gebäudes mit Aufstockung und Erstellen einer Treppenanlage sowie dem Anbau eines Balkons. Entstehen sollen drei Wohneinheiten im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Das Kellergeschoss soll unverändert bleiben.

 

Eine Nachfrage beim Landratsamt Main-Spessart hat ergeben, dass dort der Baukörper um etwa ein halbes Geschoss zu hoch erscheint. Auf den Bildern mit der Fotomontage und dem Drohnenflug füge sich das Bauvorhaben zwar ein aber anhand der Pläne sei der Baukörper in den Ansichten ein halbes Geschoss zu hoch.

 

Wenn man die Firsthöhe betrachtet, ist die Aufstockung nur marginal höher als der Bestand. Die Traufe ist allerdings deutlich höher, als der Bestand.

 

Die Zustimmung der Nachbarn wurde laut Nachbarbeteiligung im Bauantrag erteilt.

 

Von Seiten des Denkmalschutzes bestehen keine Bedenken. Die Stellplatzsatzung ist eingehalten.

 

Nach Auffassung von Stadtrat Helmut Adam ist das Bauvorhaben zu hoch und fügt sich daher nicht ein. Da jedoch Wohnraum geschaffen wird, könne er trotzdem zustimmen.

 

Stadtrat Martin Harth findet das Bauvorhaben optisch nicht ansprechend, ist aber der Meinung, dass man in den Stadtteilen durchaus Zugeständnisse machen müsse.

 

Stadtrat Joachim Hörnig erkundigt sich bezüglich der Nachpflanzung von dem Baum der durch die Umsetzung des Bauvorhabens wegfalle. Frau Hollensteiner entgegnet, dass eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle erfolgen müsse.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.