Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Schlossfeld Altfeld“ und hält die Festsetzungen bezüglich der extensiven Dacheingrünung nicht ein. Über das ursprüngliche Vorhaben wurde bereits in der 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 06.07.2021 Beschluss gefasst. Darin wurde der Befreiung bezüglich der Dachbegrünung auf Grund der Errichtung einer Solaranlage zugestimmt. Die Befreiung ist auch im Genehmigungsbescheid vom 01.06.2022 festgesetzt. Es bedarf deshalb keiner weiteren Befreiung.

 

Die ursprünglich beantragte und bereits genehmigte Halle soll statt 80 m nur noch 60 m lang ausgeführt werden. Die Lage der Halle zum Nachbarn und an der westlichen Giebelwand wurde beibehalten. Die Ausdehnung nach Osten wurde um 20 m reduziert. Durch die Größenveränderung war eine Anpassung des Brandschutznachweises erforderlich. Des Weiteren ist das Bürogebäude nicht mehr Bestandteil der Tektur.

 

Neu beantragt wird die Errichtung von Werbeanlagen an den Längs- und Giebelseiten der Halle. Da die Werbeanlagen die Höhe von 10 m überschreiten, sind diese genehmigungspflichtig. Bis 10 m wären die Anlagen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 g BayBO verfahrensfrei.

 

Die Stellplatzsatzung ist eingehalten.

 

Frau Hollensteiner ergänzt hierzu, dass der Bebauungsplan „Schlossfeld“ ausnahmsweise den Lagerverkauf an Endverbraucher zulässt.

 

Stadtrat Martin Harth kann dem Bauvorhaben nicht zustimmen, da dieses nicht dem Bebauungsplan entspreche. Über die sukzessive Planänderung des Bauherrn äußert sich Stadtrat Heinz Richter mit Verärgerung.


Beschluss:

 

Dem Vorhaben wird, einschließlich der Ausnahme für den Verkauf an Endverbraucher, zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.