Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Hirtengärten III“

·         Stellplatzsatzung eingehalten

 

Vorgesehen ist der Bau eines Carports für ein Wohnmobil. Da die Abstandsflächen nicht eingehalten sind und es sich nicht mehr um ein verfahrensfreies Bauvorhaben (aufgrund der Höhe) gem. Art. 57 BayBO handelt, bedarf es einer Baugenehmigung sowie einer Abweichung von den Abstandsflächen.

 

Die zweite Zufahrt gemäß Stellplatzsatzung ist aufgrund der Größe des Grundstückes von über 600 m² und dem Abstand von ca. 12 m möglich, erforderlich sind lediglich 8 m.

 

Über die Abweichung hat das Landratsamt zu entscheiden.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.