Sitzung: 12.09.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
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Liegt
gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Birken III“
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Birken III“. Aufgrund der zu großen Tiefe der geplanten Überdachung von 4,50 m bedarf es eines Bauantrages. Bis zu einer Tiefe von 3 m wäre die Terrassenüberdachung nach Art. 57
Abs.1 g BayBO verfahrensfrei.
Beschluss:
Dem Vorhaben wird
zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.