Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Birken III“

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Birken III“. Aufgrund der zu großen Tiefe der geplanten Überdachung von 4,50 m bedarf es eines Bauantrages. Bis zu einer Tiefe von 3 m wäre die Terrassenüberdachung nach Art. 57

Abs.1 g BayBO verfahrensfrei.


Beschluss:

 

Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.