Bekanntmachung des im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauvorhabens:

 

Es handelt sich hier um einen Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 Abs. 2 BauGB für die Errichtung einer Dachgaube.

 

Vorgesehen ist die Errichtung einer Dachgaube in westlicher Richtung neben einem bereits bestehenden Dachbalkon. Die Gaube hat eine Dachneigung von 7°. Die Ausführung erfolgt in Holzbauweise, die Dacheindeckung ist in Edelstahlausführung.