Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Baumhof“

·         hält die Festsetzungen ein ja nein

·          Ausnahme  Befreiung  Abweichung

·         Stellplatzsatzung eingehalten ja                  

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Baumhof“ und weicht bezüglich der Dachneigung und Dachform des Anbaues (Hobbyraum) von den Festsetzungen ab. Vorgeschrieben ist eine Dachneigung, außer auf Garagen, von 35° - 48°, zulässig sind Sattel- oder versetzte Pultdächer. Das Nebengebäude und der Küchenanbau sollen statt einem Satteldach ein begrüntes Flachdach erhalten und im direkten Anschluss an die Giebelseite des Hauses angebaut werden.

Es wurde eine entsprechende Befreiung beantragt. Begründet wird dies damit, dass der Hobbyraum von außen den Charakter einer Garage habe. Um die anderen Festsetzungen des Bebauungsplans einhalten zu können, sei die Kniestockhöhe des Wohnhauses gering. Die Belichtung der Wohnräume im Obergeschoss müsse über Fassadenfenster in der Giebelseite gewährleistet werden. Um diese in allen Räumen zu ermöglichen, soll auf den Hobbyraum und den Küchenanbau ein Flachdach aufgebaut werden. Bei einem Satteldach mit hoher Dachneigung, wie im Bebauungsplan gefordert, würden die Dächer die Fenster zur Belichtung versperren.

 

Das Landratsamt habe im Vorfeld eine Zustimmung signalisiert.

 

Die Zustimmung durch die Nachbarn wurde erteilt.


Beschluss:

 

Dem Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Hobbyraum und Carport wird einschließlich der Befreiungen vom Bebauungsplan „Baumhof“ im Hinblick auf die Dachform und Dachneigung des Anbaues zugestimmt.