Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11

·         Liegt gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des BPlans „Gewerbegebiet Schloßfeld, Altfeld“

·         hält die Festsetzungen ein ja nein

 Ausnahme  Befreiung  Abweichung

·         Stellplatzsatzung eingehalten ja                  

 

Geplant ist eine automatisierte Akkuwechselstation für Elektrofahrzeuge. Die genaue Funktionsweise ist der Betriebsbeschreibung zu entnehmen.

 

Das Vorhaben bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachbegrünung.

 

Gemäß Nr. 4.2 des Bebauungsplans sind mindestens 50 % aller Dachflächen (Haupt- wie Nebengebäude) extensiv zu begrünen.

 

Da die Gebäudehülle aus Blech sei (inklusive Dach), könne diese nicht begrünt werden. Die gesamte Gebäudehülle sei als Gehäuse für die Anlage zu sehen und könne aus verfahrenstechnischen Gründen nicht verändert werden. Eine Veränderung der Hülle sei nicht möglich, ohne die Funktion der Anlage enorm zu behindern.

 

Es wird angeboten, als Ausgleichsmaßnahme im Umfeld um die Anlage entsprechend Büsche und Bäume zusätzlich zu pflanzen.

 

Es werden 2 Stellplätze vorgehalten. Diese seien allerdings nicht notwendig, da ein Fahrzeug bei Ankunft sofort in die Station einfährt, also keine Wartezeit auf dem Gelände benötigt wird. Die Batteriewechsel werden mittels App von unterwegs gebucht. Bei Wartungsarbeiten werden die Stationen gesperrt.

 

Stadtrat Joachim Hörnig stellt in Frage, ob eine Begrünung des Blechdaches nicht möglich sei.

 

Nach Auffassung von Stadtrat Martin Harth wird bei diesem Bauvorhaben vom ursprünglich vorgestellten Bebauungskonzept abgewichen, dies sei daher aus seiner Sicht nicht zielführend.

 

Die ursprüngliche Planung sei eine Ladestation mit Gastronomie gewesen, so Stadtrat Helmut Adam. Für ihn ist die Umsetzung des Bauvorhabens nicht nachvollziehbar.

 

Das Gremium vertritt überwiegend die Auffassung, dass ein kompletter Bauantrag über das gesamte Bauvorhaben eingereicht werden soll und nicht sukzessive. Bedauerlich sei außerdem, dass die Akkuwechselstation nur für eine Automarke zulässig sei.


Beschluss:

 

Dem Vorhaben wird inklusive der Befreiung von der Festsetzung Dachbegrünung zugestimmt. Die Bepflanzungen als Ausgleichsmaßnahme sollen in der Baugenehmigung festgesetzt werden.