Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Die Gemeinde Erlenbach plant für einen Investor einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Derzeit sind die zu überplanenden Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde noch als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Die Gesamtgröße des Plangebiets beträgt 33,57 ha, innerhalb derer eine Fläche von 29,60 ha entstehen soll, auf welcher Photovoltaik-Module errichtet werden können.

 

Mit der Freiflächen-Photovoltaikanlage sollen folgende Ziele verfolgt werden:

− Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen

− Reduzierung des CO2-Ausstoßes zum Schutz des Klimas

− Schonung fossiler und begrenzter Energiequellen wie Erdöl und Erdgas

− Sicherung der dezentralen Energieversorgung

− Regionale Wertschöpfung.

 

Von der Stadt Marktheidenfeld aus sind die Flächen aufgrund der Topografie praktisch nicht einsehbar.

 

Eine Blendwirkung ist nicht zu erwarten. Das FFH-Gebiet „Magerstandorte bei Marktheidenfeld und Triefenstein“ liegt in einer Entfernung von 550 m. Gemäß der Ausführung im Umweltbericht ist hier jedoch von keiner Beeinträchtigung auszugehen.

 

Stadtrat Joachim Hörnig bedauert, dass durch dieses Vorhaben landwirtschaftliche Fläche verloren geht. Stadtrat Helmut Adam kann der Flächennutzungsplanänderung nicht zustimmen, da er grundsätzlich der Meinung ist, dass Photovoltaikanlagen nicht in die freie Landschaft gehören. Stadtrat Martin Harth vertritt hingegen die Auffassung, dass die Beurteilung der jeweiligen Kommune überlassen werden und die Stadt Marktheidenfeld dies als Nachbargemeinde akzeptieren solle.


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Am Buch“ in Erlenbach. Belange der Stadt Marktheidenfeld sind nicht berührt.