Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“.

 

Mit der Freiflächen-Photovoltaikanlage werden mehrere Ziele verfolgt:

− Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen

− Reduzierung des CO2-Ausstoßes zum Schutz des Klimas

− Schonung fossiler und begrenzter Energiequellen wie Erdöl und Erdgas

− Sicherung der dezentralen Energieversorgung

− Regionale Wertschöpfung.

 

Die betroffenen Grundstücke sind im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Erlenbach als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt.

 

Die Grundstücke befinden sich nordöstlich der Gemeinde Erlenbach, also südöstlich des Kreuzberges und sind auf Grund der Topografie von Marktheidenfeld praktisch nicht einsehbar.

 

Eine Blendwirkung ist nicht zu erwarten. Das FFH-Gebiet „Magerstandorte bei Marktheidenfeld und Triefenstein“ liegt in einer Entfernung von 550 m. Gemäß der Ausführung im Umweltbericht ist hier jedoch von keiner Beeinträchtigung auszugehen.

 

Stadtrat Joachim Hörnig bedauert, dass durch dieses Vorhaben landwirtschaftliche Fläche verloren geht. Stadtrat Helmut Adam kann der Flächennutzungsplanänderung nicht zustimmen, da er grundsätzlich der Meinung ist, dass Photovoltaikanlagen nicht in die freie Landschaft gehören. Stadtrat Martin Harth vertritt hingegen die Auffassung, dass die Beurteilung der jeweiligen Kommune überlassen werden und die Stadt Marktheidenfeld dies als Nachbargemeinde akzeptieren solle.


Beschluss:

 

Gegen die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Erlenbach bestehen keine Einwände.