Die Maßnahme wurde in der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung bereits thematisiert. Nunmehr liegt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vor (siehe E-Mail/Anlage). Danach sind die Anpflanzungen mit dem Pflanzgebot des Bebauungsplanes „An der Flachsbreche“ nicht vereinbar. Der Rückbau und die Auffüllungen auf den vorherigen Stand wird durch die Liegenschaftsabteilung veranlasst. Die Bepflanzung gemäß dem Bebauungsplan wird die Stadt veranlassen.

 

Die Stadträte Michael Carl und Bernhard Kempf äußern ihr Unverständnis gegenüber dem Rückbau und der Neupflanzung, dem stimmt der Vorsitzende zu.