Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Die Grundstücke Flurnummern 308 und 309, Anwesen Obertorstraße 1 (Altes Pfarrhaus), wurden durch die Stadt Marktheidenfeld erworben und sollen einer öffentlichen/kulturellen Nutzung zugeführt werden.

 

Das Anwesen Herrngasse 2, Flurnummer 306, soll in das Gesamtkonzept mit eingebunden werden.

 

Weiteres Vorgehen:

2023:        Instandsetzung Oberfläche Fassade (Ausbesserungen und Anstrich) in Abstimmung mit der Sanierungsbeauftragten und der unteren Denkmalschutzbehörde.

2023:        Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2):
- Bestandsaufnahme
- Bedarfsplanung
- Definieren der Planungs- und Bauaufgabe
- Ermittlung des Kosten- und Zeitrahmens
- Vorplanung mit Varianten
- Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde
- etc.

2024:        ggfs. VgV-Verfahren für die Leistungsphasen 3 bis 9, Gebäude- und Fachplanung

 

Eine städtebauliche Förderung über die Regierung von Unterfranken wurde bereits in Aussicht gestellt.

 

Aufgrund der Anmerkung von Stadtrat Harth erläutert Fraktionsvorsitzender Richter, wie die bemängelten Vorlagen- und Beschlussänderungen zuständegekommen seien.

 

Das Gremium erörtert den Sachverhalt. Es wird darauf hingewiesen, dass keinesfalls aufgrund von jetzigen, kurzfristigen Ausbesserungsarbeiten an der Fassade später denkmalschutzrechtliche Korrekturen erforderlich werden sollen. Ein Gremiumsmitglied stellt die Aufhängung einer Plane an der Fassade in den Raum, auf welcher das künftige Aussehen des Pfarrhauses aufgedruckt werden könne. Bauamtsleiter Burk erläutert, die Sanierungsbeauftragte habe diesen Vorschlag ebenfalls vorgebracht, man erfrage derzeit die Kosten einer solchen Plane.

 

Aus dem Gremium wird angeregt, das Gebäude bereits jetzt in unsaniertem Zustand für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise, wenn es thematisch passe, im Rahmen des „Tags des offenen Denkmals“. Erster Bürgermeister Stamm verweist in diesem Zusammenhang auf eine mögliche versicherungsrechtliche Problematik, wolle das Ansinnen aber prüfen.

Weiter wird die Öffnung des Gartens für die Bürger bereits vor Beginn einer Sanierungsmaßnahme angeregt. Es wird auch festgehalten, gerade die Veränderungen an einem Gebäude über den Zeitraum einer Sanierung hinweg sei für manche interessant.

 

Aufgrund der Diskussion im Gremium teilt der Bürgermeister den Beschlussvorschlag in drei Beschlussabsätze und lässt getrennt abstimmen. Er verliest den jeweils ursprünglichen Beschlussvorschlag und erläutert kurz die vorgenommene Korrektur, um die jeweilige Intention transparent zu machen.

 

Bei Beschlussabsatz 2 wird aufgrund der Diskussion im Gremium der Text „bei Sanierungsbedarf“ aufgenommen. Herr Burk stellt klar, die Grundlagenermittlung beinhalte eine Absprache mit dem Denkmalschutzamt.


Beschluss:

 

1)      Für die Anwesen Obertorstraße 1 und Herrngasse 2 wird eine öffentliche/kulturelle Nutzung angestrebt.

 

einstimmig beschlossen               Ja 21  Nein 0 

 

 

2)      Die Instandsetzung der Fassade (Ausbesserungen und Anstrich) des Anwesens Obertorstraße 1 soll bei Sanierungsbedarf in Angriff genommen werden.

 

mehrheitlich beschlossen            Ja 17  Nein 4 

 

 

3)      Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat ein geeignetes Planungsbüro zur Erteilung eines entsprechenden Planungsauftrags für die Grundlagenermittlung und Vorplanung (HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) vorzuschlagen.