Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Seitens der Seniorenbeauftragten, Frau Dürr, und des Behindertenbeauftragten, Herrn Beutner, werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit im Bereich des Franck-Hauses wie folgt beantragt:

 

1)                       Vor dem Aufzug soll eine Abdeckung über der vorhandenen Entwässerungsrinne angebracht werden.

2)                       Für den Zugang zum hinteren Gebäude soll eine Rampe für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und motorisch eingeschränkte Personen hergestellt werden.

 

Zu 1):        Hierbei handelt es sich um eine relativ kleine und kurzfristig umsetzbare Maßnahme. Es ist bereits eine Angebotsanfrage erfolgt.

Zu 2):        Das Architekturbüro Wiener hat vor kurzem eine entsprechende Rampe an einem denkmalgeschützten Gebäude welche mit der beantragten Maßnahme vergleichbar ist realisiert. Einige Beispielbilder sind der Vorlage beigefügt und dem Gremium über das Ratsinformationssystem zugänglich.

                   Die Kosten beliefen sich auf rund 20.000 € (brutto).

 

Die Maßnahmen wären im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes grundsätzlich förderfähig.

 

Auf Rückfrage des Vorsitzenden erklärt der anwesende Behindertenbeauftragte, er stehe für Fragen des Gremiums zur Verfügung. Eine zusätzliche Erläuterung des Antrags sei seiner Auffassung nach nicht erforderlich. Die ebenfalls anwesende Seniorenbeauftragte erteilt ihr stillschweigendes Einverständnis mit dieser Auffassung.

 

Bauamtsleiter Burk erläutert die dem Gremium zur Verfügung gestellten Beispielbilder und hält fest, eine Rampe müsse in jedem Fall zunächst mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Aus dem Gremium wird auch unter Verweis auf das Portal „Bayern barrierefrei“ eine zeichnerische Visualisierung angeregt. Die Überbrückung der Entwässerungsrinne wird als Kleinstmaßnahme bezeichnet und gebeten, diese baldmöglichst anzugehen. Allerdings sei die Bewässerungsrinne nicht nur im Bereich des Aufzugs zu überbrücken, wird gremiumsseits hervorgehoben. Auf die bereits erfolgte Diskussion im Jahr 2018 hinsichtlich eines möglichen Rampeneinbaus wird verwiesen und angeregt, die damaligen Überlegungen in die Neubetrachtung mit einzubeziehen. In Bezug auf eine mögliche mobile Rampe wird darauf aufmerksam gemacht, dass der jeweilige Aufbau einen bewegungseingeschränkten Menschen zu einem „Bittsteller“ machen würde, da für den Aufbau vermutlich eine kundige Person benötigt werde.

Weiter wird eingeworfen, dass der heutige Beschluss lediglich einen Prüfauftrag darstellen könne.

 

Der Vorsitzende erläutert die Modifizierung des seitens der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlags.


Beschluss:

 

Dem Antrag wird stattgegeben. Der Beschluss des Stadtrats vom 07.06.2018 wird hinsichtlich der Rampe entprechend modifiziert. Die Verwaltung wird gebeten, Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und dem Stadtrat vorzulegen.

 

Die Maßnahmen sollen zeitnah unter Inanspruchnahme von möglichen Fördermitteln umgesetzt werden.