Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes ist Architekt Georg Redelbach anwesend.)

 

Wie bereits in der Stadtratssitzung vom 15.09.2022 erläutert, wurde beantragt, den Bebauungsplan „Dillberg“ zu überarbeiten, da eine neue Produktionshalle mit vollautomatisierter Verknüpfung von Rohstofflager, Produktion und Logistik errichtet werden soll. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan „Dillberg“ vorgegebene überbaubare Grundstücksfläche war hierfür jedoch nicht ausreichend. Um nun eine entsprechende Nachverdichtung der gewerblichen Grundstücke in diesem Bereich vorzunehmen und um den dort angesiedelten Firmen eine intensivere Bebauung, bessere räumliche Ausnutzung der Grundstücke und Minimierung des Flächenverbrauchs zu ermöglichen, wurden der Antrag und die Änderung des Bebauungsplanes befürwortet und das Verfahren angestoßen.

 

Um dies zu erreichen, wird die Baugrenze im südlichen Bereich auf 5 m festgesetzt und somit eine Vergrößerung der „überbaubaren Grundstücksflächen“ ermöglicht. Dies ist durch den bereits erfolgten Abbau der 20 kV-Freileitung in diesem Bereich möglich.

Darüber hinaus wird eine Erhöhung der bisher zulässigen Traufhöhe von 11 m auf max. 13 m Traufhöhe festgelegt. Um den Grundsatz des flächensparenden Bauens umsetzen zu können, soll eine bessere bauliche Grundstücksausnutzung ermöglicht werden. Dies wird u. a. mittels Erhöhung der zulässigen Traufhöhe erreicht. Bei produktionsbedingten Sonderbauwerken (z. B. Hochregallager, Silos…) sind zudem noch Ausnahmen für die Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe/Wandhöhe bis max. 20 m zulässig. Diese sind jedoch zwingend 20 m von der Erschließungsstraße abzurücken.

 

Darüber hinaus soll in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde an der Südgrenze des Plangebiets eine flächige, ca. 5 m breite Baumheckenpflanzung erfolgen.

 

Zwischenzeitlich wurden die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden an der Planung beteiligt und vom 31.10.2022 bis 06.12.2022 und vom 30.05.2023 bis 16.06.2023 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keinerlei Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Die Abwägung der während der beiden Auslegungsrunden eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden wurde zusammengestellt. Grundlegende Planänderungen waren nicht mehr erforderlich, die grünordnerischen Vorgaben wurden direkt auf dem Bauleitplan selbst ergänzt.

 

Architekt Georg Redelbach erläutert kurz den Sachstand anhand einer Präsentation und geht auf Einzelheiten detailliert ein.

 

Auf Rückfrage erläutert er, das Dach werde zum großen Teil mit Photovoltaik versehen und bei der Wärmegewinnung bzw. für die Kühlung des Gebäudes im Sommer setze man auf Geothermie. Auf weitere Rückfrage zu Parkpätzen erläutert Herr Redelbach die hierfür bereits bestehenden und die neu geplanten Flächen anhand der Baupläne. Angesprochen auf das Niederschlagswasser hält der Architekt fest, die Planung sehe vor, die Dachfläche mit einem Verzögerungsfaktor auszustatten.


Abschließender Beschluss:

 

1.       Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wird der 2. Änderung des Bebauungsplans „Dillberg“, einschließlich der eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 04.04.2023 in der vorgestellten Form zugestimmt.

2.       Der Bebauungsplan wird einschließlich Begründung und den nach Abwägung der im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen beschlossenen Ergänzungen in der Fassung vom 04.04.2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.