Am Sonntag, den 08. Oktober 2023, findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Hierzu werden im Stadtgebiet und den Ortsteilen 15 allgemeine Wahllokale eingerichtet, davon neun in der Kernstadt und eines in jedem Stadtteil.

 

Es wird mit 8.500 stimmberechtigten Wählern gerechnet. Für die zu erwartenden 3.500 Briefwähler werden acht Briefwahlvorstände gebildet.

 

Insgesamt werden 150 Wahlhelfer in den Wahllokalen und zur Auszählung der Briefwahl-Unterlagen benötigt, die jeweils ein Zehrgeld in Höhe von 50 € erhalten. Auch im Rathaus werden Mitarbeiter in verschiedenen Funktionen benötigt.

 

Wahlberechtigt ist,

·         wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat und

·         wer seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in Bayern hat bzw. im Bezirk hat und

·         wer nicht durch eine gerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden auf die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht gewählt. Es werden 180 Abgeordnete für den Landtag über den Stimmkreis direkt oder über die Wahlkreislisten gewählt. Dazu kommen Überhang- und Ausgleichsmandate.

 

Für den Bezirkstag in Unterfranken werden 19 Bezirksräte gewählt. Die Bezirke nehmen kommunale Aufgaben wahr, welche die Landkreise und kreisfreien Städte nicht bewältigen können, z. B. in den Angelegenheiten Soziales, Bildung, Gesundheit, Umwelt und Kultur.

 

Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen die Einladungen für Wahlhelfer verschicken. Freiwillige Wahlhelfer können sich beim Ordnungsamt melden. Diese müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

 

In der Brücke zum Bürger erscheinen in den Ausgaben August 2023 und September 2023 amtliche Bekanntmachungen mit weiteren Informationen. Im August 2023 enthält die Bekanntmachung Informationen über das Wählerverzeichnis und Informationen zur Stimmberechtigung. Im September 2023 folgen dann Informationen zur Stimmabgabe und zur Briefwahl.